Sitzung vom 3. September 2026
Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Juni 2025 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für Schüler beziehungsweise ihre Erziehungsberechtigten im Falle einer eingeschränkten Versetzung oder Nichtversetzung im Sekundarschulwesen, einer Nichtvergabe eines Studiennachweises oder eines Schulverweises
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Juni 2025 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für Schüler beziehungsweise ihre Erziehungsberechtigten im Falle einer eingeschränkten Versetzung oder Nichtversetzung im Sekundarschulwesen, einer Nichtvergabe eines Studiennachweises oder eines Schulverweises.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
In Anwendung von Artikel 38 des Dekrets über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen setzt die Regierung eine Einspruchskammer ein, die sich mit Beschwerden gegen Schulverweise, gegen eingeschränkte Versetzungen oder Nichtversetzungen im Sekundarschulwesen und gegen die Nichtvergabe von Studiennachweisen befasst.
Die Einspruchskammer setzt sich zusammen aus:
- einem Vorsitzenden, der unter den Mitarbeitern des Fachbereichs Pädagogik ausgewählt wird,
- einem Mitarbeiter des Fachbereichs Pädagogik,
- zwei Personalmitgliedern des Ministeriums,
- einer vom Schulträger bezeichneten Person, die nicht dem Personal der betreffenden Schule angehört.
Aufgrund personeller Entwicklungen im Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation werden folgende Änderungen vorgenommen:
Herr Neil Bogaerts, Leiter des Referats Schulfinanzierung und Datenstrategie, wird als bisheriger Schriftführer durch Frau Catherine Reinertz, Leiterin des Fachbereichs Ausbildung und Unterrichtsorganisation, ersetzt. Herr Neil Bogaerts übernimmt die Position als Ersatzmitglied von Frau Janina Röhl, Mitarbeiterin im Referat Schulfinanzierung und Datenstrategie.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 21. August 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlagen:
- Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen.
- Erlass der Regierung vom 14. April 1999 zur Ausführung der Artikel 38 und 39 des Dekretes über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regelschulen vom 31. August 1998.