Sitzung vom 27. August 2026
Erster Nachtrag zum Vertrag 2026 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Soziale Integration und Alltagshilfe VoG sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Soziale Integration und Alltagshilfe VoG, Hütte 57 in 4700 Eupen, für das Jahr 2026
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den 1. Nachtrag zum Vertrag 2026 mit der Soziale Integration und Alltagshilfe VoG.
Die Regierung gewährt der Soziale Integration und Alltagshilfe VoG, Hütte 57 in
4700 Eupen, eine Zuschusserhöhung in Höhe von 30.000,00 Euro für das Jahr 2026 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Aufgrund der festgestellten Unterfinanzierung der S.I.A. wird die strukturelle Bezuschussung angepasst.
Die SIA sieht sich mit einer zunehmenden Unterfinanzierung konfrontiert, da die laufenden Ausgaben in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Besonders die Kosten für die ambulante Begleitung, die Verwaltung sowie die Anmietung der Räumlichkeiten haben sich erhöht. Hinzu kommen wachsende Ausgaben für die Buchhaltung und den Unterhalt des Hauses Hütte, bei dem nach mehr als zehn Jahren vermehrt Reparaturen und Materialersatz notwendig werden.
Zudem hat die Überprüfung ergeben, dass die Mittel für die stationäre Betreuung eines Minderjährigen nicht ausreichend bemessen sind. Außerdem ist ein Zuschuss von 5.000 Euro für notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen im Gebäude „Hütte“ vorgesehen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Der Soziale Integration und Alltagshilfe VoG wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2026 eine Zuschusserhöhung in Höhe von 30.000,00 Euro gewährt.
Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2026, OB 50, PR 15, Zw. 33.01 und die Erhöhung dieser Zuweisung wurde im Rahmen der 1. Haushaltsanpassung für das Haushaltsjahr 2026 durch das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 22. Juni 2026 genehmigt.
4. Gutachten:
- Das Gutachten der Finanzinspektion vom 15. August 2026 liegt vor.
- Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 18. August 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, Artikel 104, §1, so wie es zuletzt abgeändert wurde,
- Dekret vom 13. November 2023 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen, zuletzt abgeändert am 24. Februar 2025;
- Dekret vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026, zuletzt abgeändert am 22. Juni 2026;
- Erlass der Regierung vom 22. Juni 2001 zur Festlegung der Bemessungsgrundlagen für Personalzuschüsse im Sozial- und Gesundheitsbereich, zuletzt abgeändert am 6. Februar 2025;
- Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, so wie er zuletzt abgeändert wurde;
- Erlass vom 20. März 2025 zur Ausführung des Dekrets vom 13. November 2023 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;
- Rahmenabkommen 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
- Vertrag vom 8. Januar 2026 zwischen der zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Soziale Integration und Alltagshilfe VoG