Sitzung vom 16. Juli 2026
Infrastrukturprojekt 5932 - St. Vith - BSDG VoG - BSTI - Sekundarschule - Asbestsanierung - Anerkennung der Dringlichkeit
1. Beschlussfassung:
Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Sankt Vith – BSTI – Sekundarschule - Asbestsanierung“ gemäß Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur an.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Sankt Vith – BSTI – Sekundarschule - Asbestsanierung“ ist die VoG BSDG. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 7. Juli 2026.
Laut einem Inventar der Arbeitsmedizin (Liantis) infolge einer Ortsbesichtigung vom 4. Mai 2022 befindet sich in den Gebäuden der Sekundarschule des BSTI in St. Vith an zahlreichen Stellen asbesthaltiges Material, das hauptsächlich in den Wandverkleidungen und dem Fugenmaterial der alten Holzfenster verarbeitet wurde.
Durch die fachgerechte Entfernung bzw. Entsorgung dieses gesundheitsschädlichen Materials sollen sichere Arbeitsbedingungen für das Lehrpersonal und die Schüler geschaffen bzw. wiederhergestellt werden.
Die begründete Erklärung über die drohende Gefährdung der Öffentlichkeit liegt in Form des Inventarberichts zur Ortsbesichtigung der Arbeitsmedizin (Liantis) vom 1. August 2022 vor.
Der Kostenvoranschlag bzw. die Auswertung der Angebote zur notwendigen Asbestsanierung in den Gebäuden der Sekundarschule des BSTI in St. Vith sind dem Infrastrukturdienst im Ministerium fristgerecht, sprich spätestens innerhalb eines Monats nach etwaiger Auftragserteilung, übermittelt worden.
Die Gesamtkosten für die Asbestsanierung und Erneuerung der Wandverkleidungen in den Gebäuden der Sekundarschule des BSTI in St. Vith belaufen sich laut Angebotsauswertung auf insgesamt 156.883€ (inkl. MwSt.).
Aus den vorgenannten Gründen hat die VoG BSDG einen vollständigen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 §1 des Dekrets vom 18. März 2002 zur Infrastruktur gestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
OB 70 - PR 07 - ZW 64.10 (Zuschüsse für die Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im freien subventionierten Unterrichtswesen)
Projektkosten: 156.883€
Voraussichtlicher Zuschuss (100%): 156.883€
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung;
- Haushaltsdekret 2026.