Sitzung vom 9. Juli 2026

Addenden zu den Verträgen mit der Klinik St. Josef St. Vith und mit dem St. Nikolaus Hospital Eupen vom 21. Dezember 2023 zur Zahlung eines Pauschalbetrages für Instandsetzungsarbeiten und Ausstattung und die diesbezüglichen Modalitäten für die Jahre 2023 bis 2032

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag vom 21. Dezember 2023 mit der Klinik St. Josef St. Vith zur Zahlung eines Pauschalbetrages für Instandsetzungsarbeiten und Ausstattung und die diesbezüglichen Modalitäten für die Jahre 2023 bis 2032.

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag vom 21. Dezember 2023 mit dem St. Nikolaus Hospital Eupen zur Zahlung eines Pauschalbetrages für Instandsetzungsarbeiten und Ausstattung und die diesbezüglichen Modalitäten für die Jahre 2023 bis 2032.

Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Deutschsprachige Gemeinschaft unterstützt die Krankenhäuser bei der Finanzierung von Infrastrukturvorhaben mit einer 60%igen Übernahme der Anschaffungskosten.

Für das Jahr 2026 hat die Regierung am 19. März 2026 Mittel in Höhe von 1.000.000,00 EUR für die Bezuschussung im Rahmen des gemeinsamen Investitionsplans für EDV-Ausstattung (Masterplan ICT Krankenhäuser) genehmigt. Diese Mittel wurden zu gleichen Teilen zwischen den beiden Krankenhäusern aufgeteilt.

Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Bezuschussungsprozeduren soll die Auszahlung der Zuschüsse im Rahmen des gemeinsamen Investitionsplans für EDV-Ausstattung zukünftig genauso gehandhabt werden wie beim allgemeinen gemeinsamen Investitionsplan. Hierzu bedarf es einer Anpassung der beiden Verträge vom 21. Dezember 2023 zur Zahlung eines Pauschalbetrages für Instandsetzungsarbeiten und Ausstattung und die diesbezüglichen Modalitäten für die Jahre 2023 bis 2032. Anschließend können die genehmigten Mittel vom 19. März 2026 auf die in den vorgenannten Verträgen definierten Sperrkonten transferiert werden.

Die vorliegenden Addenda regeln diesen Transfer und somit die Erhöhung der Mittel auf den Sperrkonten in Höhe von 1.000.000,00 EUR, wobei bereits in 2026 abgerufene Mittel von diesem Betrag in Abzug gebracht werden. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Transfer der genehmigten Mittel für den gemeinsamen Investitionsplan für EDV-Ausstattung für das Jahr 2026 auf die Sperrkonten des allgemeinen gemeinsamen Investitionsplans und die damit einhergehende Anpassung der Verträge vom 21. Dezember 2023 haben keine finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Haushaltsjahr:            2026
Finanzstelle:               70.22
Finanzposition:           52.10

Zuschuss:       1.000.000,00 EUR

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 30. Juni 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 18. März 2002 zur Infrastruktur.
  • Erlass vom 27. April 2017 der Regierung über die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben von Krankenhäusern.
  • Erlass vom 19. März 2026 zur Gewährung eines Zuschusses zur Weiterführung der Umsetzung des gemeinsamen Investitionsplans für EDV-Ausstattung „Masterplan ICT“ in den Krankenhäusern der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Verträge vom 21. Dezember 2023 mit dem St. Nikolaus Hospital Eupen und der Klinik St. Josef St. Vith