Sitzung vom 21. Mai 2026
Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Raumordnung
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Raumordnung.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Das Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung (GRE) sieht im Buch I, Kapitel III Ausschüsse und Kommissionen, Abschnitt 1, die Einberufung eines Beirats für Raumordnung vor (vgl. Art. D.I.4 GRE).
Der Beirat für Raumordnung ist ein Gremium, in dem Fachexperten sowie Vertreter verschiedener Organisationen über Themen der Raumordnung beraten. Er gibt Stellungnahmen ab zu:
- den Raumordnungs- und Stadtplanungsinstrumenten;
- den von der Regierung erteilten Genehmigungen, für die es zwingende Gründe des Allgemeininteresses gibt;
- den Zielen eines Projekts unter Berücksichtigung der in Artikel D.I.1 angegebenen Ziele und über die Qualität der Umweltverträglichkeit für bestimmte Fälle.
Darüber hinaus berät der Beirat die Regierung in sämtlichen Fragen der städtischen oder ländlichen Raumentwicklung, der Raumordnung und des Städtebaus.
Gemäß Art. D.I.5.1 §1 des GRE bestellt die Regierung den Vorsitzenden, die effektiven Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der im Beirat vertretenen Organisationen.
Die Mandatszeit beträgt höchstens fünf Jahre und kann verlängert werden.
Die Mandate der Mitglieder, die durch den Erlass der Regierung vom 27. Mai 2021 bestellt wurden, enden am 26. Mai 2026. Eine Neubesetzung des Beirats ist daher erforderlich.
Der Beirat besteht neben dem Vorsitzenden aus den folgenden effektiven Mitgliedern sowie den jeweiligen stellvertretenden Mitgliedern:
- zwei Vertreter der Gemeinden des deutschsprachigen Sprachgebiets;
- zwei Vertreter des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wovon ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen und ein Vertreter der Arbeitgeberorganisationen;
- ein Vertreter der Umweltorganisationen;
- ein Vertreter des Landwirtschaftssektors;
- ein Vertreter von Organisationen im Bereich der Wirtschaftsförderung;
- drei Fachleute im Bereich Raumordnung und Städtebau, darunter mindestens ein Architekt und ein Stadtplaner.
Zudem nimmt ein Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit beratender Stimme an den Sitzungen des Beirats teil.
Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft sorgt für das Sekretariat des Beirats.
Folgende Besetzung wird durch den Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Beirats verabschiedet:
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Organisation
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Effektives Mitglied
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Stellvertretendes Mitglied
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Gemeinden (1/2)
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Mario Pitz
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Rainer Hintemann
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Gemeinden (2/2)
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Rainer Stoffels
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Odette Chantraine
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Wirtschafts- und Sozialrat Arbeitgeber
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Samuel Deneffe
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Nico Wolff
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Wirtschafts- und Sozialrat Arbeitnehmer
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Thomas Tychon
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Danny Laschet
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Umweltorganisationen
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Stephanie Terren
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Gerhard Reuter
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Landwirtschaftssektor
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Michael Dahlen
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Ingrid Mertes
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Wirtschaftsförderung
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Nathalie Klinkenberg
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Christine Hahn
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Fachleute (1/3)
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Dr. Mehmet Çelik
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Philippe Laschet
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Fachleute (2/3)
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Christina Ladikos
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Daniel Blaise
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Fachleute (3/3)
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Heinz Winters
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Cornelia Lehnen
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Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
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Dr. Lucyna Zalas
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Kay Raddatz
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Als Vorsitzender wird Herr Volker Klinges bestellt. Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt Frau Ingrid Mertes.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Mitglieder des Rates erhalten eine Fahrtentschädigung und Anwesenheitsgelder, gemäß dem Regierungserlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Die damit einhergehenden Kosten sind im OB 50, Programm 22 Zuweisung 12.11 vorgesehen.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 7. Mai 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung, Artikel D.I.5.1 §1