Sitzung vom 26. März 2026
Erlass der Regierung zur Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die VoG Tri-Landum für das Jahr 2025
1. Beschlussfassung:
Die Regierung gewährt der VoG Tri-Landum einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 13.340,33 € für das Jahr 2025 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der sozialen Immobilienagentur Tri-Landum VoG und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Jahre 2025-2026.
Zur Durchführung der im vorliegenden Vertrag erwähnten Aufgaben und der damit verbundenen annehmbaren effektiven Personal- und Funktionskosten erhält die VoG im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für das Jahr 2025 pro Mandat zur Verwaltung einer Wohnung einen pauschalen Zuschuss von jeweils 2.582,00 € zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den Organisationsbereich 50, Programm 21, Zuweisung 33.00.
Die VoG hat dem Fachbereich Ende 2025 die Anzahl der verwalteten Mandate pro Monat für das Jahr mitgeteilt:
- Januar: 154
- Februar: 154
- März: 154
- April: 158
- Mai: 158
- Juni: 159
- Juli: 158
- August: 153
- September: 154
- Oktober: 156
- November: 158
- Dezember: 158
Dies ergibt durchschnittlich 156,166 Mandate pro Monat. Der Gesamtjahresbetrag ergibt somit 156,166 * 2.582,00 € = 403.222,33€
Aufgrund dessen, dass die VoG bereits 389.882,00 € erhalten hat, steht ihr noch der Unterschiedsbetrag von € 403.222,33 € - 389.882,00 € = 13.340,33 € zu.
Somit müssen noch 13.340,33 € an die VoG gezahlt werden.
Der Jahreszuschuss wird monatlich in Zwölftel ausgezahlt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Der Tri-Landum VoG wird für das Jahr 2025 ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 13.340,33 EUR gewährt.
Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2025, OB 50, PR21, ZW 33.00.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion vom 26.01.2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft;
- Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri-Landum VoG für die Jahre 2025-2026;
- Erlass der Regierung vom 27. März 2025 zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Tri-Landum für das Jahr 2025.
- Erlass der Regierung vom 11. Dezember 2025 zur Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die VoG Tri-Landum für das Jahr 2025.