Sitzung vom 19. März 2026

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses zur Weiterführung der Umsetzung des gemeinsamen Investitionsplans für EDV-Ausstattung „Masterplan ICT“ in den Krankenhäusern der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt den Krankenhäusern der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur weiteren Umsetzung des gemeinsamen Investitionsplans für EDV-Ausstattung „Masterplan ICT“ einen Zuschuss in Höhe von 1.000.000,00 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Jahr 2019 wurde die Beraterfirma Solstisse im Rahmen des Projekts „Erstellung eines Masterplan ICT“ damit beauftragt, die Entwicklung einer gemeinsamen ICT-Infrastruktur für die beiden Krankenhäuser der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu planen.

Die erste Umsetzungsphase (Masterplan ICT 1) erstreckte sich über die Jahre 2021 bis 2023. Hierzu wurden den Krankenhäusern Mittel in Höhe von 3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Insbesondere die Vereinheitlichung von Software, Hardware und Methoden konnte erreicht werden. Die größten Investitionen wurden in die IT-Sicherheit und die integrierte Patientenverwaltung getätigt.

Die zweite Umsetzungsphase (Masterplan ICT 2) erstreckt sich über die Jahre 2024-2026. Hierzu wurden den Krankenhäusern neue Mittel in Höhe von 1.920.136,70 EUR zur Verfügung gestellt. Zudem standen noch Mittel in Höhe von 1.079.863,29 EUR aus der ersten Umsetzungsphase zur Verfügung, sodass für die zweite Umsetzungsphase insgesamt Mittel in Höhe von 3 Mio. EUR bereitstanden.

Ende 2025 hatten die Krankenhäuser alle zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht. Mit Schreiben vom 26. September 2025 beantragten die Krankenhäuser eine Weiterführung der Umsetzung des Masterplan ICT zur:

  • Absicherung der aufgebauten Infrastruktur und eingeführten Software,
  • Verbesserung der digitalen Kommunikation mit den Patienten,
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Krankenhäusern,
  • Integration neuer Technologien und
  • Verstärkung der IT-Sicherheit

Für die Weiterführung der Umsetzung des gemeinsamen Investitionsplans für EDV-Ausstattung „Masterplan ICT 2“ im Jahr 2026, hält die Deutschsprachige Gemeinschaft im Haushalt 2026 ein Finanzvolumen von insgesamt 1 Mio. EUR bereit.

Vor dem Hintergrund einer 60%igen Bezuschussung bedeutet dies, dass die Krankenhäuser gemeinsam Investitionen in Höhe von insgesamt 1.666.666,66 EUR tätigen können.

Aus buchhalterischen Gründen werden den Krankenhäusern je 50% des Finanzvolumens von 1 Mio. EUR zugesagt. Bei Bedarf ist eine Verschiebung innerhalb der Mittelbindung möglich.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                2026
Finanzstelle:                  70.22
Finanzposition:              52.10

Zuschuss:       1.000.000,00 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 10. März 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 18. März 2002 zur Infrastruktur.
  • Erlass vom 27. April 2017 der Regierung über die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben von Krankenhäusern.