Sitzung vom 19. März 2026
Erlass der Regierung zur Abänderung des verordnungsrechtlichen Teils des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung – Gebühr für Beschwerdeverfahren im Städtebau
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Erlass der Regierung zur Abänderung des verordnungsrechtlichen Teils des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung.
Die Regierung beschließt, das Gutachten des Beirats für Raumordnung zu beantragen.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Der Erlass dient der Umsetzung des Artikels D.IV.63 §4 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung (GRE). Hierin wird die Regierung beauftragt eine Gebühr für Beschwerden bei der Regierung in Sachen Städtebau zu erheben und deren Höhe festzulegen.
Ausgehend von Gebühren zu Antragsverfahren wird hier vom Wert der Bearbeitungsgebühr einer Globalgenehmigung der Klasse II indexiert (Verbraucherpreisindex Dezember 2025) ausgegangen (rechnerisch ca. 230€) und auf 250€ aufgerundet. Dies erscheint für künftige Anpassungen die sinnvollste Variante, da es gängiges Vorgehen ist, jährliche Anpassungen ausgehend vom Verbraucherpreisindex des Montas Dezember des Vorjahres zu berechnen. Eine Anpassung dieser Gebühr würde damit erst bei Überschreitung des Wertes von 250€ wieder anzustreben sein.
Die Entrichtung dieser Gebühr ist ebenso in Anlehnung an das Vorgehen bei Globalgenehmigungen durch eine Kopie der Zahlungsbestätigung oder der Abbuchungsanzeige bei Einreichung der Beschwerde zu belegen, um den Verwaltungsaufwand so gering und überschaubar wie möglich zu halten.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 9. März 2026 liegt vor
5. Rechtsgrundlage:
Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung (dekretaler Teil), Artikel D.IV.63