Sitzung vom 19. März 2026

Stellungnahme der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu den Empfehlungen des Interregionalen Parlamentarierrates der Großregion vom 17. Oktober und 21. November 2025

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet die Stellungnahmen zu den Empfehlungen des Interregionalen Parlamentarierrats der Großregion vom 17. Oktober 2025 und vom 21. November 2025.

Der Ministerpräsident, Minister für Lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, wird mit der Weiterleitung der Stellungnahmen an den Gipfelvorsitz und an die Präsidentin des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR) wurde am 16. Februar 1986 von den Präsidenten der Parlamente der Großregion gegründet. Vertreten sind Lothringen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, die Wallonische Region, die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Gemeinschaft Wallonie-Brüssel.

Die Mitglieder des IPR kommen in der Regel zweimal jährlich zu einer Plenarsitzung zusammen, um über Themen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu beraten und Empfehlungen anzunehmen, die von den Arbeitsausschüssen vorgelegt und anschließend an die Exekutiven weitergeleitet werden.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat beschlossen, systematisch Stellung zu den Empfehlungen des IPR zu beziehen.

In den Plenarsitzungen vom 17. Oktober 2025 und vom 21. November 2025 hat der IPR 2 Empfehlungen zu nachfolgenden Themen verabschiedet:

  • Binnengrenzkontrollen in der Großregion
  • die Schaffung einer auf KI-Technologien basierenden intelligenten Schnittstelle für den Zugang zu Unternehmensschaltern/Anlaufstellen für Unternehmen in der Großregion

Gemäß dem in der Erklärung zum 7. Gipfel entschiedenen Verfahren wird die Stellungnahme an den Gipfelvorsitzenden weitergeleitet, der die Stellungnahmen aller Partner sammelt, gegebenenfalls für die Übersetzung sorgt und die Informationen an den IPR-Präsidenten weiterleitet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Keine

5. Rechtsgrundlage:

Konvention vom 17. Februar 1986 über die Gründung eines Interregionalen Parlamentarier-Rates