Sitzung vom 5. März 2026

Vertreterdatenbank: Bestellung von Vertretern der Deutschsprachigen Gemeinschaft in die Kommission für öffentliche Rechnungslegung (Commission Comptabilité publique/CCP) sowie Löschung der Kommission für die Normung der öffentlichen Rechnungslegung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, folgende Personen in nachfolgendem Gremium zu bestellen:

Kommission für öffentliche Rechnungslegung/

Commission Comptabilité publique (CCP)

Effektives Mitglied:

Gérard Servais

Ersatzmitglied:

René Miribung

Die Regierung beschließt zudem, die Kommission für die Normung der öffentlichen Rechnungslegung aus der Vertreterdatenbank zu löschen.

Der Minister-Präsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die „Kommission für öffentliche Rechnungslegung“ ist ein beratendes Gremium für die regionale und föderale Rechnungslegung. Sie ist die Nachfolgerin der Kommission für die Normung der öffentlichen Rechnungslegung (CNCP). Ihre Hauptaufgabe ist die Ausarbeitung von Rechnungslegungsstandards für regionale Einrichtungen und die föderale Verwaltung.

Laut Artikel 16/2, §1, 5° des Gesetzes vom 18. Januar 2010 zur Abänderung des Gesetzes vom 16. Mai 2003 zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen für die Haushalte, die Kontrolle der Subventionen und die Rechnungsführung der Gemeinschaften und Regionen sowie für die Organisation der Kontrolle durch den Rechnungshof entsendet die Deutschsprachige Gemeinschaft in die Kommission für öffentliche Rechnungslegung ein effektives Mitglied sowie ein Ersatzmitglied.

Es wird vorgeschlagen, Herrn Gérard Servais als effektives Mitglied, sowie Herrn René Miribung als Ersatzmitglied zu bestellen.

Die Kommission für die Normung der öffentlichen Rechnungslegung (CNCP) ist aus der Vertreterdatenbank zu löschen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

18. Januar 2010. – Gesetz zur Änderung des Gesetzes vom 16. Mai 2003 zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen für die Haushalte, die Kontrolle der Subventionen und die Rechnungsführung der Gemeinschaften und Regionen sowie für die Organisation der Kontrolle durch den Rechnungshof (Artikel 16/2, §1, 5°)