Sitzung vom 26. Februar 2026
Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 18. März 2004 zur Festlegung eines UKW-Hörfunkfrequenzplans
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 18. März 2004 zur Festlegung eines UKW-Hörfunkfrequenzplans.
Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Durch den Königlichen Erlass vom 3. August 1987 zur Bereitstellung der erforderlichen Frequenzen für das „Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ wurde dem BRF die Funkfrequenz 100,5 MHz ab Eupen bereitgestellt.
Durch den Erlass der Regierung vom 20. Juli 2009 zur Zurverfügungstellung von UKW-Funkfrequenzen an öffentlich-rechtliche Hörfunkanstalten und zur Änderung des Erlasses der Regierung vom 18. März 2004 zur Festlegung eines UKW -Hörfunkfrequenzplans wurde dem BRF die Funkfrequenz 107,6 MHz bereitgestellt.
Durch den auf den 3. März 1998 datierten „Nutzungsvertrag“ vom 1. September 1998 hat der BRF (für 27 Jahre) Nutzungsrechte für Funkfrequenzen an die BRF Media AG übertragen. Da BRF Media Hauptanteilseigner von Radio 3000 AG, einem gemeinsamen Unternehmen von BRF Media und Radio Salü, war, konnten die Frequenzen 100,5 MHz und 107,6 MHz damals an Radio 3000 zugeteilt werden.
Durch den Erlass der Regierung vom 3. Juni 2004 zur Genehmigung von
privaten Rundfunksendern wurde der Aktiengesellschaft Radio 3000, die spätere regioMEDIEN AG, die Genehmigung erteilt, für einen Zeitraum von 12 Jahren einen privaten regionalen Hörfunksender mit der Bezeichnung 100,5 DAS HITRADIO unter Nutzung dieser Funkfrequenz 100,5MHz Eupen zu betreiben.
Durch Entscheidung der Beschlusskammer des Medienrates der Deutschsprachigen
Gemeinschaft vom 2. Juni 2016 wurde die regioMEDIEN AG für die Dauer von 9 Jahren als privater Hörfunkveranstalter eines Sendernetzes mit dem Namen “100,5 DAS HITRADIO” anerkannt.
Durch den Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 3. Juni
2004 wurde der Aktiengesellschaft Radio 3000, die heute RegioMEDIEN AG, die Genehmigung erteilt, die Funkfrequenz 107,6 MHz für 100,5 DAS HITRADIO zu nutzen.
Es war der erklärte Wille aller Beteiligten, dass die Frequenzen 100,5 MHz und 107,6 MHz von der regioMEDIEN AG für ihren Mediendienst 100,5 DAS HITRADIO genutzt werden soll. regioMEDIEN AG / 100,5 DAS HITRADIO ist heute jedoch nicht mehr Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Mit dem vorliegenden Abänderungserlass wird sichergestellt, dass die Frequenzen 100,5 MHz und 107,6 MHz rechtssicher für private Mediendiensteanbieter zugewiesen werden können.
Eine Anhörung der Standpunkte gemäß Artikel 50 §1 Absatz 3 des Dekrets vom 1. März 2021 über die Mediendienste und die Kinovorstellungen der interessierten Kreise hat am 19. Januar 2026 stattgefunden. Die betroffenen Parteien haben keine Anmerkungen zur geplanten Erlassabänderung.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret vom 1. März 2021 über die Mediendienste und die Kinovorstellungen, Artikel 50;