Sitzung vom 26. Februar 2026
Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21. Oktober 1992 zur Schaffung der Basiskonzertierungsausschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21. Oktober 1992 zur Schaffung der Basiskonzertierungsausschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die Zuständigkeit des Basiskonzertierungsausschusses erstreckt sich auf alle zu konzertierenden Angelegenheiten, die ausschließlich das Personal, das in seinen Zuständigkeitsbereich fällt, betreffen. Hierzu gehören sämtliche personalrelevante Fragen der Arbeitsorganisation vor Ort, die nicht gesetzlich geregelt sind. Der Basiskonzertierungsausschuss, der ein Konzertierungs- und kein Entscheidungsgremium ist, übt in diesem Zusammenhang eine Überwachungs- und Gutachterfunktion aus.
Durch vorliegenden Erlass beabsichtigt die Regierung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, Artikel 1 des Erlasses der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21. Oktober 1992 zur Schaffung der Basiskonzertierungsausschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft dahingehend anzupassen, dass der Vorsitz des Basiskonzertierungsausschusses für die Personalmitglieder der Autonomen Hochschule Ostbelgien fortan vom Direktor bzw. der Direktorin der Autonomen Hochschule und nicht mehr von dem für das Unterrichtswesen zuständigen Minister übernommen wird. Diese Anpassung erfolgt in Analogie zu den Basiskonzertierungsausschüssen der Unterrichtseinrichtungen des Gemeinschaftsunterrichtswesens und des Basiskonzertierungsausschusses des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, wo der Vorsitz ebenfalls vom Schulleiter bzw. Direktor übernommen wird.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 21. August 2025 liegt vor.
Das Gutachten des übergeordneten Konzertierungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 17. Dezember 2025 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Gesetz vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Beamten dieser Behörden
- Königlicher Erlass vom 28. September 1984 zur Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Beamten dieser Behörden