Sitzung vom 26. Februar 2026
Beitrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum belgischen Klima-Sozialplan und Nutzung von Mitteln aus dem europäischen Klima-Sozialfonds
1. Beschlussfassung:
Die Regierung billigt die Maßnahmenbeschreibung zur energetischen Sanierung von Sozialwohnungen im Rahmen des Klima-Sozialfonds.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Übermittlung der Maßnahmenbeschreibung an die Wallonische Region beauftragt.
2. Erläuterungen:
Im Europäischen Grünen Deal und in seinem Klimagesetz hat sich die EU das Ziel gegeben, bis 2050 netto-null Emissionen auszustoßen. Der Übergang dorthin soll gerecht und inklusiv erfolgen. Mit dem „Fit for 55“-Klimapaket hat die EU 2021 beschlossen, das bestehenden Emissionshandelssystem auch auf die Bereiche Gebäude und Verkehr auszudehnen (EU-Emissionshandelssystem 2, kurz „EHS 2“). Geplanter Start des Handelssystems ist 2027. Um die sozialen Auswirkungen abzufedern und für einen gerechten und inklusiven Übergang zu sorgen, wurde die Einrichtung des Klima- und Sozialfonds vorgesehen.
Der Klima-Sozialfonds (KSF) ist ein Fonds der Europäischen Union, mit dem die Belastungen des beschlossenen EU-Emissionshandels in den Bereichen Gebäude und Verkehr für besonders betroffene Bürger und Kleinstunternehmen abgemildert werden sollen. Der Fonds stellt den Mitgliedstaaten Mittel bereit, mit denen sie die in Artikel 3 der KSF-Verordnung beschriebenen Ziele unterstützen sollen: Benachteiligte Haushalte, benachteiligte Kleinstunternehmen und benachteiligte Verkehrsnutzer durch befristete direkte Einkommensbeihilfen sowie durch Maßnahmen und Investitionen unterstützen, mit denen die Energieeffizienz von Gebäuden erhöht, das Heizen und Kühlen von Gebäuden – auch durch Integration der Erzeugung und Speicherung von erneuerbarer Energie in Gebäude – stärker dekarbonisiert und der Zugang zu emissionsfreier und emissionsarmer Mobilität und entsprechenden Verkehrsmitteln verbessert wird.
Für Belgien steht ein Budget von 1,659 Milliarden Euro aus dem KSF zur Verfügung. Die Kofinanzierung aus dem KSF beträgt maximal 75%; die restlichen 25% sind über die Mitgliedstaaten beizutragen. Zusätzlich zu den KSF-Mitteln erhalten der Föderalstaat und die Regionen in Belgien ebenfalls direkt Mittel aus dem Handel mit den CO2 Zertifikaten.
Der Erhalt von Mitteln aus dem KSF ist gebunden an die Einreichung eines Klima-Sozialplans. Darüber hinaus ist die Zahlung der finanziellen Unterstützung aus dem KSF – wie bei der Wiederaufbau- und Resilienzfazilität (RRF) - an die Bedingung der Erreichung der Etappenziele und Zielvorgaben für die Maßnahmen und Investitionen aus dem Klima-Sozialplan des jeweiligen Mitgliedstaats geknüpft.
- Umsetzung des Klima-Sozialfonds in Belgien
- Federführend für die Vorbereitung des Klima-Sozialplans in Belgien ist die Nationale Klimakommission (Commission Nationale de Climat - CNC). Innerhalb der CNC wurde eine Arbeitsgruppe zum Klima-Sozialfonds gegründet, in der der Föderalstaat sowie die Regionen vertreten sind. Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt, mit Hilfe des externen Dienstleisters Trinomics mögliche Maßnahmen auf Ebene der verschiedenen Teilstaaten zu beschreiben.
- Die Wallonische Region sieht in ihrem Plan Maßnahmen zugunsten von drei Zielgruppen vor: Privathaushalte/Energie, Privathaushalte/Mobilität, Mikrounternehmen. Aufgrund der europäischen Vorgaben möchte die Region sich in ihrem Plan auf einige wenige Maßnahmen begrenzen, die zusätzlich sind, die Zielgruppen erreichen und die bis 2032 realisiert werden können.
- In der gemeinsamen Regierungssitzung mit der Wallonischen Region vom 3. Juli 2025 wurde der Beschluss gefasst, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft 2,152% der KSF-Mittel erhalten soll, die die Wallonische Region für den Bereich Energie für gefährdete Haushalte vorsieht.
- Der innerbelgische Verteilungsschlüssel, der am 6. Oktober 2025 beschlossen wurde, legt die folgende Mittelverteilung zwischen den drei Regionen und dem Föderalstaat fest:
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Part 3 régions
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Part + FED
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Total €
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Cof. 25 %
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TOTAL 2026-2032
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Wallonie
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37,93
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32,95
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546 970 000
|
182 323 333
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729 293 333
|
|
Flandre
|
49,98
|
43,42
|
720 772 000
|
240 257 333
|
961 029 333
|
|
Bruxelles
|
12,09
|
10,50
|
174 300 000
|
58 100 000
|
232 400 000
|
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Fédéral
|
|
13,13
|
217 958 000
|
72 652 667
|
290 610 667
|
|
TOTAL
|
100
|
100
|
1 660 000 000
|
553 333 333
|
2 213 333 333
|
- Die Wallonische Region hat in ihrer Regierungssitzung vom 6. November 2025 die folgende Mittelverteilung auf die verschiedenen Bereiche festgelegt und die Höhe der Mittel, die der Deutschsprachigen Gemeinschaft zustehen, bestätigt:
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Compétences
|
%
|
Montant total (HTVA)
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Part EU
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Part Wallonne ou CG
|
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Entreprises
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6,86%
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50.029.523
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37.522.142
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12.507.381 (WAL)
|
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Logement (CG)
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1,21% (=2,152 % de 55,88 %)
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8.770.027
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6.577.521
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2.192.507 (CG)
|
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Logement (RW)
|
54,67% (=97,848 % de 55,88 %)
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398.759.087
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299.069.315
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99.689.771 (WAL)
|
|
Transport
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37,26%
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271.734.696
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203.801.022
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67.933.674 (WAL)
|
| |
100%
|
729.293.333
|
546.970.000
|
182.323.333
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- Maßnahmen der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen des Klima-Sozialplans
Basierend auf den Anforderungen der EU, den Beschreibungen der Maßnahmen aus Flandern und der Region Brüssel-Hauptstadt und auf den Erfahrungswerten mit der RRF wurde im April 2025 ein erster Entwurf einer Maßnahmenbeschreibung „Renovierung von Sozialwohnungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ erstellt und der Regierung in der Mitteilung an die Regierung vom 8. Mai 2025 zur Kenntnis gebracht.
Der Entwurf der Maßnahmenbeschreibung wurde in der Folge weiter präzisiert, insbesondere nach der Festlegung der Höhe der Fördermittel, und der Regierung in der Mitteilung an die Regierung vom 18. Dezember 2025 erneut zur Kenntnis gebracht.
Die vorliegende Fassung der Maßnahmenbeschreibung wurde aufgrund der Rückmeldungen der EU-Kommission angepasst, die die Wallonische Region zur Vorbereitung der formellen Einreichung des Plans im Rahmen einer informellen Konsultation angefragt hatte. Neben einer Änderung in der Berechnung der zu erwartenden Kosten für die Sanierung der Wohneinheiten wurden in einigen Bereichen zusätzliche Informationen bereitgestellt. Dazu gehören die Gestaltung der Investition in Form einer Kapitalbeteiligung, die Vorgaben zur Einhaltung des DNSH-Prinzips, die Definition des Ziels (Senkung des Primärenergieverbrauchs der Wohneinheiten um 30%) sowie die Additionalität der EU-Finanzierung.
Darüber hinaus geht die Maßnahmenbeschreibung auf das Szenario ein, dass das Emissionshandelssystem, welches die Grundlage für des KSF bildet, erst im Jahr 2028 statt im Jahr 2027 in Kraft tritt. Die KSF-Verordnung enthält diese Möglichkeit im Falle außergewöhnlich hoher Gas- oder Ölpreise im Jahr 2026 und sieht in diesem Fall eine Reduzierung der EU-Fördermittel im Rahmen des KSF um 16% vor.
Die ursprüngliche Frist für die Einreichung der nationalen Klima-Sozialpläne bei der EU-Kommission ist am 30. Juni 2025 ausgelaufen. Da es Belgien nicht gelungen war, bis zu diesem Zeitpunkt einen koordinierten Plan auszuarbeiten, wurde eine Verlängerung der Frist für eine Einreichung Ende Februar 2026 beantragt.
Die Koordination für die Ausarbeitung des belgischen Klima-Sozialplans übernimmt die Nationale Klimakommission (Commission Nationale de Climat - CNC), der die aktualisierten Maßnahmenbeschreibungen der Wallonischen Region – inklusive der Maßnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Anfang Dezember 2025 zugestellt wurden.
Der aktualisierte Zeitplan sieht nunmehr die Einreichung des belgischen Klima-Sozialplans bei der EU-Kommission Mitte März vor. Das Retroplanning legt im Hinblick darauf fest, dass die CNC Ende Februar aus den Beiträgen der einzelnen Teilstaaten den konsolidierten Entwurf des Plans erstellt, der im Anschluss formell durch einen Konzertierungsausschuss am 10. März bestätigt werden soll.
Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission ist innerhalb von fünf Monaten nach Einreichung des Plans zu rechnen (ca. August 2026). Vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Europäische Kommission kann ab diesem Zeitpunkt mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Für die energetische Sanierung von Sozialwohnungen durch die ÖWOB würde die Deutschsprachige Gemeinschaft vorbehaltlich der Genehmigung des belgischen Klima-Sozialplans durch die Europäische Kommission bei Erreichen der Projektziele für den Zeitraum 2028 – 2032 6.577.521 Euro EU-Mittel aus dem KSF erhalten. Die Projektziele fließen in die neue, noch abzuschließende Investitionsvereinbarung zwischen der Regierung und der ÖWOB ein. Die Kofinanzierung der verbleibenden 25% erfolgt über die für die neue Investitionsvereinbarung vorzusehenden Haushaltsmittel.
4. Gutachten:
Kein Gutachten erforderlich.
Durch en vorliegenden Regierungsbeschluss entstehen der Deutschsprachigen Gemeinschaft keine Verpflichtungen.
5. Rechtsgrundlage:
- Verordnung (EU) 2023/955 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060
- Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Energie durch die Deutschsprachige Gemeinschaft:
- Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft