Sitzung vom 5. Februar 2026
Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Palliativpflegeverband Ostbelgien für das Jahr 2026. Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2026 an den Palliativpflegeverband Ostbelgien.
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Vertrag zu den Angeboten des Palliativpflegeverbandes Ostbelgien für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026.
Die Regierung gewährt dem Palliativpflegeverband Ostbelgien einen globalen Zuschuss in Höhe von 533.246,00€ und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Zur Durchführung der im vorliegenden Vertrag unter Artikel 5 erwähnten Aufgaben und der damit verbundenen annehmbaren effektiven Personal- und Funktionskosten erhält der PPV im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für das Kalenderjahr 2026 einen maximalen Zuschuss von 533.246,00 € zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Dieser Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:
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Aufgabenbezogener Zuschuss
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518.469,00 €
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Personalbezogener Zuschuss
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14.777,00 €
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Total (aufgerundet)
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533.246,00 €
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Für 2026 wurde der aufgabenbezogene Zuschuss im Vergleich zum Vorjahr um 1,25% erhöht.
Der personalbezogene Zuschuss für besondere Titel und Qualifikationen des Personals sowie für Maßnahmen zum Karriereende wurde auf Grundlage der effektiven Mehrkosten des Jahres 2024 berechnet. Der damals effektiv an die Personalmitglieder ausbezahlte Betrag wurde um 4 % erhöht, um mögliche Indexerhöhungen abzudecken. Die effektiven Kosten des Dienstes werden im Januar 2027 ausgewertet. Eine mögliche Differenz zwischen dem personalbezogenen Zuschuss und der effektiven Kosten des PPV wird entweder durch eine Nachzahlung oder eine Rückforderung korrigiert.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr: 2026
Finanzstelle: 50.17
Finanzposition: 33.00
Zuschuss: 533.246,00 €
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 26. Januar 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
- Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Palliativpflegeverband Ostbelgien für das Jahr 2026.