Sitzung vom 5. Februar 2026

Addendum Nr. 1 zum Darlehensvertrag vom 6. Februar 2025 zugunsten der VoG Schützenverein Rodt

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Darlehensvertrag vom 06.02.2025 zugunsten der VoG Schützenverein Rodt.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

2.1. Allgemeine Beschreibung des Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrumentes

Die Regierung eröffnet verschiedenen Einrichtungen, die im Rahmen von Geschäftsführungsverträgen oder anderen Abkommen mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft wichtige Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit über das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument ein befristetes und zinsloses Darlehen zwecks Finanzierung ihres Umlaufkapitals zu beantragen. 

2.2. Erörterung des Gegenstands des Vertragsaddendums

Am 5. November 2024 stellte die VoG Schützenverein Rodt einen Antrag auf Vorfinanzierung anfallender Rechnungen im Rahmen eines Wärmedämmungsprojekts der Schützenhalle Rodt mit einem anberaumten Gesamtinvestitionsvolumen von 101.532,24 EUR.

Das Projekt ist mit einer Kofinanzierung von 61.157,48 EUR im Infrastrukturplan der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingetragen (Referenz 5230). Eine weitere Kofinanzierung in Höhe von 29.743,84 EUR wird durch die Gemeinde St. Vith geleistet.

Am 15. Januar 2026 beantragte die Einrichtung die Verschiebung des Tilgungsziels um ein Jahr.

3. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten

Gutachten der Finanzinspektion vom 27. Januar 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 12. Dezember 2024 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2025;
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.