Sitzung vom 22. Januar 2026
Erlass der Regierung zur Auszahlung der Funktionssubventionen an das offiziell subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2026
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung der Funktionssubventionen in Höhe von 2.387.403,51 € an das offiziell subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2026.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die offiziell subventionierten Unterrichtseinrichtungen erhalten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft Funktionssubventionen, die unter anderem verwendet werden zur Finanzierung von Verbrauchsgütern, kostenloser Verteilung von Schulbüchern und Lernmitteln, Anmieten von Gebäuden, ...
Die Berechnung der Funktionssubventionen für das offiziell subventionierte Unterrichtswesen wird durch das Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen sowie für die Grundschulen durch das Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen festgelegt.
Die Beträge werden jährlich der Entwicklung des Verbraucherindexes angepasst. Als Basisindex gilt der Index des Monats September 2001 (95,57), als neuer Index gilt der Index des Monats September des Jahres 2025 (165,18).
Die Gesamthöhe der berechneten Funktionssubventionen an das offiziell subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltes 2026 (ohne Mittagsaufsichten) beläuft sich auf 2.387.403,51 € und teilt sich wie folgt auf:
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Gemeinde Amel
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206.563,73 €
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Gemeinde Büllingen
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212.806,74 €
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Gemeinde Burg Reuland
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130.365,15 €
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Gemeinde Bütgenbach
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187.338,65 €
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Stadt Eupen
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511.512,52 €
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- davon für die Primarschulen
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465.757,48 €
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- davon für die schulische Weiterbildung
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45.755,04 €
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Gemeinde Kelmis
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269.756,05 €
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Gemeinde Lontzen
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226.030,79 €
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Gemeinde Raeren
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384.283,79 €
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Stadt Sankt Vith
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258.746,09 €
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3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Funktionssubvention für das offiziell subventionierte Unterrichtswesen, mit Ausnahme der Autonomen Hochschule Ostbelgien und dem Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – Kaleido Ostbelgien wird in monatlichen Zwölfteln über die Zuweisung 30.13-43.26 ausbezahlt.
Die Autonome Hochschule Ostbelgien sowie das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – Kaleido Ostbelgien haben eigene Haushaltszuweisungen.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 9. Januar 2026
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen.
- Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen.
- Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
- Dekret vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026.