Sitzung vom 18. Dezember 2025

Erlass der Regierung zur Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an den Schülerbeförderungskosten des TEC

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an den Schülerbeförderungskosten des TEC.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Erziehungsberechtigten haben für ihr Kind ein Recht auf freie Schulwahl. Dabei können sie wählen zwischen einer Schule des von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten Unterrichtswesens, des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens, des freien subventionierten konfessionellen oder nicht-konfessionellen Unterrichtswesens oder des pluralistischen Unterrichtswesens.

Durch die Schülerbeförderung sorgt die Deutschsprachige Gemeinschaft im Grund- und Sekundarschulwesen in erster Linie dafür, dass Schüler, die in einer bestimmten Mindestentfernung zur nächstgelegenen Schule des von ihnen gewählten Unterrichtswesens wohnen, zu dieser Schule befördert werden. Die Gemeinschaft beteiligt sich in diesem Fall an den Kosten, die den Erziehungsberechtigten für diese Beförderung entstehen: Die Erziehungsberechtigten übernehmen eine Eigenbeteiligung, der Restbetrag wird von der Deutschsprachigen Gemeinschaft getragen.

Auf dem Gebiet der Wallonischen Region hat die öffentlichen Verkehrsgesellschaft „Transport en Commun“ (TEC) eine Monopolstellung zur Beförderung von Personen. Wenn ein Bedarf im Bereich der Schülerbeförderung festgestellt wird, muss der TEC gefragt werden, ob er die Strecke fahren kann. Der TEC kann sich auf Antrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft auch bereit erklären, auf einer bestehenden Strecke eine Schleife zu fahren bzw. eine bestehende Schleife abzuändern. Der TEC stellt der Deutschsprachigen Gemeinschaft die zusätzlich gefahrenen Schleifen in Rechnung.

Durch vorliegenden Erlass werden im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Mittel gebunden, die zur Bezahlung des TEC für die Leistungen im Rahmen der Schülerbeförderung nötig sind.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Auszahlung in Höhe von 300.000 € wird über die Zuweisung 30.12.12.21 des Haushaltes 2026 getätigt.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 15. Dezember 2025 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 15. Juli 1983 zur Schaffung eines Nationalen Dienstes für Schülerbeförderung.
  • Dekret vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haus­haltsjahr 2026.
  • Erlass der Regierung vom 19. Mai 1999 zur Ausführung von Artikel 24 des Dekretes vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie die allgemeinen pädagogischen Bestimmungen für die Regelschulen.