Sitzung vom 29. Oktober 2026

Geschäftsführungsvertrag 2027-2028 mit dem Zentrum für Ostbelgische Geschichte VoG

1. Beschlussfassung

Die Regierung verabschiedet den Geschäftsführungsvertrag 2027-2028 mit dem Zentrum für Ostbelgische Geschichte VoG (ZOG) und legt diesen dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft, entsprechend Artikel 105 des Dekrets über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009, zwecks Genehmigung vor.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die Deutschsprachige Gemeinschaft misst der Erforschung, Bewahrung und Vermittlung ihrer regionalen Geschichte einen hohen Stellenwert bei. Eine zentrale Anlauf- und Kompetenzstelle für historisch Interessierte und Forschende fördert die wissenschaftliche Aufarbeitung des historischen Erbes, erleichtert den Zugang der Bevölkerung zu historischen Informationen und schafft die Rahmenbedingungen, um Forschungsvorhaben zu stärken.

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung historischer Quellen gewinnt die Sicherung und Aufbereitung audiovisueller Medien (AV-Medien) zunehmend an Bedeutung. Eine koordinierende Funktion zwischen den Akteuren mit umfangreichen Beständen historisch relevanter AV-Medien nimmt dabei eine besondere strategische Rolle ein. Ziel ist es, Synergien zu nutzen, Standards abzustimmen sowie die langfristige Sicherung und Zugänglichkeit dieses kulturellen Erbes zu gewährleisten.

Die Regionalgeschichte der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird derzeit durch keinen spezifischen Dekrettext geregelt. Mittelfristig (ab 2029) ist jedoch vorgesehen, diesen Bereich im Rahmen des Museumsdekrets zu verankern und damit auf eine nachhaltige rechtliche Grundlage zu stellen.

Das ZOG hat am 28. September 2026 in Form eines Strategie- und Aktionsplans einen Antrag auf einen Strukturzuschuss eingereicht. Darin beschreibt es seine Basisaufgaben, spezifische Aufgaben, Zielgruppen, den Personalkader sowie die qualitativen Kriterien und quantitativen Daten.

Zudem ist das ZOG im Rahmen des Interreg-Großregion-Projekts „Eifelburgen digital“ federführender Projektpartner und übernimmt die Projektleitung sowie die Koordination der Projektumsetzung. Das Projekt „Eifelburgen digital“ im funktionalen Raum Eifel-Ostbelgien-Éislek (EOE) mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 wurde von der Interreg Großregion am 7. Oktober 2026 genehmigt.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat sich am 3. September 2026 dazu verpflichtet, die Kofinanzierung für das ZOG zu übernehmen. Dies entspricht 40 % der förderfähigen Projektkosten, die nicht durch EFRE-Fördermittel gedeckt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen

Gemäß Punkt (1) „Beschlussfassung: Gegenstand des Geschäftsführungsvertrags“ erhält das ZOG zur Durchführung seiner Aufgaben einen jährlichen Strukturzuschuss.

Für die Vertragslaufzeit wird folgender Strukturzuschuss vorgeschlagen:

Haushaltsjahr

Zuschusshöhe

2027

380.000,00 EUR

2028

385.000,00 EUR

*Jährliche Erhöhung: 1,25% Zahlen gerundet.

Der jährliche Strukturzuschuss wird, vorbehaltlich der Verabschiedung des jährlichen Haushaltsdekretes durch das Parlament, zu 100% des zu erwartenden Zuschussbetrags als Vorschuss und monatlich in Zwölfteln ausgezahlt.

Im Rahmen der Kofinanzierung des Interreg-Großregion-Projekts „Eifelburgen digital“ erhält das ZOG als federführender Projektpartner einen Zuschuss von maximal 195.188,72 EUR.

Haushaltsjahr

Zuschusshöhe

2027

195.188,72 EUR

2028

0 EUR

Dieser entspricht 40 % der förderfähigen Projektkosten, die nicht durch EFRE-Fördermittel gedeckt werden. Der Zuschuss wird in voller Höhe spätestens zum 31. Januar 2027 ausgezahlt. Die endgültige Abrechnung der Kofinanzierung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich angefallenen, nachgewiesenen und von den Interreg-Programmbehörden als förderfähig anerkannten Projektkosten.

Die Zuschüsse werden zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Organisationsbereich 40, Programm 22, Zuweisung 33.10 ausgezahlt.

4. Gutachten

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Oktober 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des vorliegenden Geschäftsführungsvertrags ist Artikel 105 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.