Sitzung vom 8. Oktober 2026
Vereinbarung zu einem Pilotprojekt zur Sportverbandsentwicklung mit dem Verband Deutschsprachiger Turnvereine VDT
1. Beschlussfassung
Die Regierung genehmigt die Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Verband Deutschsprachiger Turnvereine zu einem Pilotprojekt zur Sportfachverbandsentwicklung, welche am 1. Januar 2027 in Kraft tritt und am 31. Dezember 2027 endet.
Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird mit der Unterzeichnung der vorerwähnten Vereinbarung und der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die Beweggründe für dieses Pilotprojekt bilden die wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass durch zu frühe Spezialisierung und Leistungsdruck im Sportverein der Prozentsatz des Dropouts bei Kindern und Jugendlichen vor dem 17. Lebensjahr sehr hoch liegt und sich in den letzten Jahren noch verschärft hat.
Der VDT, ein großer Sportfachverband mit 17 angeschlossenen Vereinen, ist ein idealer Partner, um ein Pilotprojekt zur Sportverbandsentwicklung auf den Weg zu bringen. Nach einer Evaluation kann im Anschluss eine flächendeckende Implementierung in den Sportfachverbänden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erfolgen.
Im Rahmen des Pilotprojektes muss der VDT eine Sekretariatskraft und eine Technische Direktion einstellen und mit der Umsetzung der Verbandsentwicklung beauftragen. Zudem muss der VDT für spezifische Maßnahmen zur Umsetzung des Projektes Aktionspläne sowie die entsprechenden Finanzpläne ausarbeiten und bei der Regierung einreichen. Nach Prüfung und positiver Beurteilung genehmigt die Regierung die Umsetzung der Aktionen und den entsprechenden Finanzplan.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die entsprechenden Mittel von maximal 188.000 EUR sind im Haushaltsentwurf für das Jahr 2027 im Organisationsbereich 40, Programm 16 unter der Zuweisung 33.70 (Zuschüsse, die aufgrund des Sportdekretes an Organisationen vergeben werden) vorgesehen.
4. Gutachten
- Das Gutachten des Finanzinspektors vom 1. Oktober 2026 liegt vor.
- Das Einverständnis des Ministers verantwortlich für Finanzen vom 6. Oktober 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage
- Artikel 16 §3 des Sportdekrets vom 19. April 2004, so wie es abgeändert wurde.
- (Vorbehaltlich der Verabschiedung des Programmdekrets 2026 durch das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft);
- Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, so wie es abgeändert wurde;
- Erlass der Regierung vom 4. Juli 2024 zur Verteilung der Zuständigkeiten unter den Ministern;
- Erlass der Regierung vom 4. Juli 2024 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister.