Sitzung vom 8. Oktober 2026
Nachtrag 4 zum Geschäftsführungsvertrag 2021-2026 vom 26. Januar 2021 mit dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Nachtrag 4 zum Geschäftsführungsvertrag 2021-2026 vom 26. Januar 2021 mit dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift dieses Nachtrags zukommen.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Aufgrund der Haushaltserläuterungen des IAWM vom 24. Februar 2026 wurde die per Nachtrag 3 im Geschäftsführungsvertrag festgehaltene Funktionsdotation 2026 per 1. Haushaltsanpassung 2026 auf 6.556.000,00 Euro erhöht.
Die Dotationen 2026 für Prämien an Arbeitgeber und Auszubildende sowie für Investitionsausgaben bleiben unverändert.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die am 22. Juni 2026 verabschiedete 1. Haushaltsanpassung 2026 sieht im OB 30 PR 22 ZW 41.41 eine Funktionsdotation in Höhe von 6.556.000,00 Euro vor.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.