Sitzung vom 24. September 2026

Absichtserklärung „Gemeinsam stärker auf dem Weg in die Beschäftigung“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Absichtserklärung „Gemeinsam stärker auf dem Weg in die Beschäftigung“.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Hintergrund

Die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitsamt, dem Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) und den Krankenkassen bezüglich der Wiedereingliederung von Langzeitkranken in den Arbeitsmarkt wurde für den Zeitraum 2024-2026 über eine Absichtserklärung, ein Rahmenabkommen, eine Vereinbarungsnote über die operativen Aspekte des Rahmenabkommens sowie eine (jährliche) Finanzierungsnote geregelt.

Auf Grundlage dieser Abkommen wurde im Arbeitsamt die Maßnahme „Zurück ins Arbeitsleben“ geschaffen. Diese Maßnahme verstärkt die Kooperation der regionalen Arbeitsverwaltungen mit dem LIKIV, um krankgeschriebene Personen schneller wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Arbeitsamt fungiert für das LIKIV als Dienstleister für die sozioberufliche Integration und erhielt dafür vom LIKIV im ersten Jahr (2024) eine Anschubfinanzierung und in den darauffolgenden Jahren eine Pro-Kopf-Pauschale.

Durch das Gesetz vom 19. Dezember 2025 zur Ausführung einer verstärkten Politik in Bezug auf die Rückkehr ins Arbeitsleben bei Arbeitsunfähigkeit hat der Föderalstaat eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die Bezieher von Krankengeld, die sich nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis befinden, unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet, an einem Projekt zur sozialberuflichen Integration teilzunehmen. Die Krankenkassen prüfen von nun an regelmäßig, ob ein Beschäftigungspotenzial vorliegt. Trifft dies zu, sind diese Personen dazu verpflichtet:

  • sich innerhalb von vierzehn Tagen nach der Zuweisung durch die Krankenkasse beim Arbeitsamt einzutragen;
  • der Einladung des Arbeitsberaters zu einem Gespräch im Rahmen seiner sozialberuflichen Wiedereingliederung nachzukommen.

In der Folge soll ab dem Jahr 2027 die Zusammenarbeit zwischen dem LIKIV, den Krankenkassen und dem Arbeitsamt entsprechend angepasst und die diesbezüglichen Abkommen aktualisiert werden.

Absichtserklärung, Rahmenabkommen und Finanzierungsnote

Die vorliegende Absichtserklärung bildet die Grundlage für ein aktualisiertes Rahmen-abkommen zwischen dem Föderalstaat und der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Es legt die gemeinsame Vision und die gemeinsamen Ziele fest und stützt sich auf vier Säulen:

  1. Eine umfassendere und schnellere Vermittlung von Personen, die als arbeits-unfähig anerkannt sind und über ein Beschäftigungspotenzial verfügen, an das Arbeitsamt und seine Partnerorganisationen;
  2. Eine angemessene und ergebnisorientierte Begleitung unter Einbeziehung der als arbeitsunfähig anerkannten Person;
  3. Ein optimierter Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden;
  4. Die Vereinfachung der (Verwaltungs-)Prozesse, um Hindernisse zu beseitigen.

Gleichzeitig skizziert diese Absichtserklärung die Grundzüge der späteren Umsetzung der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Verwaltungen, die im Rahmenabkommen konkretisiert wird.

Das Rahmenabkommen wird unter anderem Bestimmungen zum erforderlichen Daten-austausch sowie zur Definition der Zielgruppe enthalten.

Der Finanzierungsmechanismus bzgl. der Mittel, die der Föderalstaat dem Arbeitsamt zur Verfügung stellt, wird in einer Finanzierungsnote detailliert festgehalten.

Grundprinzipien der Absichtserklärung

Die Absichtserklärung ist nach den folgenden Grundsätzen ausgerichtet:

  • Die Umsetzung eines ehrgeizigen Wachstumskurses, indem Menschen erreicht werden, die als arbeitsunfähig eingestuft sind, aber über ein Beschäftigungs-potenzial verfügen. Bis 2029 sollen pro Jahr mindestens 80 Begleitungen im Rahmen des Eingliederungswegs „Zurück ins Arbeitsleben“ begonnen werden.
  • Der Übergang zu einer stärker ergebnisorientierten Finanzierung des Arbeitsamtes durch das LIKIV.
  • Der gemeinsame Wille, eine reibungslose Beratung und einen schnellen Start der „Zurück ins Arbeitsleben“-Programme zu gewährleisten.

Inhalte der Absichtserklärung

Die Absichtserklärung behandelt insbesondere die folgenden Themenbereiche:

  • die Orientierung zum Arbeitsamt;
  • die Grundprinzipien der Finanzierung;
  • die Definitionen der wichtigsten Begriffe;
  • die Rollen und Verpflichtungen der verschiedenen betroffenen Einrichtungen;
  • der. Rahmen für die Planung und die Überwachung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Die Finanzierungsmodalitäten werden in einer Finanzierungsnote festgehalten.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. November 2023 über Maßnahmen im Bereich der Beschäftigungsförderung und der Arbeitsvermittlung
  • Erlass der Regierung vom 4. Juli 2024 zur Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister
  • Erlass der Regierung vom 4. Juli 2024 zur Übertragung von Entscheidungs-befugnissen an die Minister