Sitzung vom 17. September 2026
Erlass der Regierung zur Genehmigung der Geschäftsordnung der in Artikel 171bis des Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen erwähnten Beschwerdekammer
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Genehmigung der Geschäftsordnung der in Artikel 171bis des Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen erwähnten Beschwerdekammer.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Gemäß Artikel 171bis des Wallonischen Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen und Artikel 9 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. September 2007 über die Vermietung der von den Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes verwalteten Wohnungen, gibt sich die Kammer eine von der Regierung zu genehmigende Geschäftsordnung, die die folgenden Einzelheiten der Arbeitsweise regelt:
- die Modalitäten und die Frist für die Vorladung vor der Beschwerdekammer;
- das Verfahren für die Beschlussfassung und die Abstimmung;
- die Anzahl Versammlungen im Jahr.
In ihrer Sitzung vom 12. Juni 2026 hat die Beschwerdekammer den Vorschlag einer abgeänderten Geschäftsordnung gutgeheißen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Genehmigung der Geschäftsordnung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
4. Gutachten:
- Der Vorschlag einer abgeänderten Geschäftsordnung der Beschwerdekammer vom 12. Juni 2026 liegt vor.
- Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Artikel 171bis des Wallonischen Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen
- Artikel 9 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. September 2007 über die Vermietung der von den Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes verwalteten Wohnungen