Sitzung vom 3. September 2026
Genehmigung einer Kofinanzierung für das Zentrum für Ostbelgische Geschichte im Rahmen des INTERREG-Projektantrags „Eifelburgen digital“ und Positionierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Hinblick auf die Sitzung des Lenkungsausschusses des funktionalen Raums Eifel-Ostbelgien-Éislek (EOE) innerhalb des Interreg VI-A Programms Großregion 2021-2027
1. Beschlussfassung:
Die Regierung nimmt die Informationen zu den Anträgen im Rahmen des fortlaufenden Aufrufs für Interreg-Projekte im funktionalen Raum Eifel Ostbelgien Eislek im Rahmen des Interreg Programms der Großregion zur Kenntnis und beauftragt den Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit der Verhandlungsführung in der Sitzung des Lenkungsausschusses vom 15. September 2026.
Die Regierung genehmigt die Kofinanzierung für das Zentrum für Ostbelgische Geschichte im Rahmen des Projekts „Eifelburgen digital“ in Höhe von bis zu 196.782,32€. Die Kofinanzierung erfolgt unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 40 PR 22 ZW 33.10 sowie einer entsprechenden rechtlichen Grundlage in Form eines Geschäftsführungsvertrags mit dem Zentrum für Ostbelgische Geschichte.
Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
2.1. Hintergrundinformationen
Das grenzüberschreitende europäische Kooperationsprogramm „Interreg VI A Großregion“ unterstützt in der Förderperiode 2021-2027 unter dem politischen Ziel 5 „Ein bürgernäheres Europa“ die Umsetzung integrierter territorialer Strategien durch sogenannte funktionale Räume. Einer dieser funktionalen Räume ist die Trinationale Region Eifel-Ostbelgien-Éislek. Er umfasst insgesamt 16 Gemeinden auf einer Fläche von 2.300 km² und beherbergt rund 155.000 Einwohner (Stand 2021). Neben den neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft gehören vier luxemburgische Gemeinden und drei rheinland-pfälzische Verbandsgemeinden diesem funktionalen Raum an.
Knapp 4,2 Millionen € europäische Fördergelder stehen diesem Kooperationsraum zur Verfügung, um grenzüberschreitende Projekte in den nachfolgenden Bereichen zu unterstützen: Tourismus und Kultur, Natur, Mobilität, Arbeitsmarkt und Daseinsvorsorge, Energie.
Der EFRE-Fördersatz beträgt max. 60 %. Die restlichen 40 % sind als Eigenmittel der Antragsteller und/oder als Kofinanzierung durch Dritte einzubringen.
2.2. Verfahren zur Einreichung und Auswahl der Projekte
Projekte können fortlaufend eingereicht werden. Über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge entscheidet der Lenkungsausschuss, dem insgesamt 11 Mitglieder, darunter die Deutschsprachige Gemeinschaft sowie die Gemeinden Büllingen, Sankt Vith und Burg Reuland, angehören.
Bis zum Stichtag vom 24. Juni wurden drei Projektanträge eingereicht und nach administrativer Prüfung für zulässig erachtet. Das Regionalmanagement führt eine inhaltliche Analyse der Projekte durch, auf deren Grundlage die Mitglieder des Lenkungsausschusses entscheiden, welche Projekte für eine EFRE-Kofinanzierung genehmigt werden.
Der Projektantrag wird evaluiert auf Grundlage der vom Lenkungsausschuss festgelegten Zulässigkeits- und Prüfkriterien in Bezug auf den funktionalen Raum „Trinationale Region Eifel-Ostbelgien-Éislek“.
Die endgültige Entscheidung bezüglich einer Förderung wird vom Lenkungsausschuss getroffen. Auf Grundlage der Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses können die Mitglieder des Lenkungsausschusses in Bezug auf die vorgeschlagenen Projekte eine der folgenden Entscheidungen treffen:
- Genehmigung;
- Genehmigung unter Vorbehalt in Bezug auf administrative bzw. formelle Aspekte;
- Ablehnung;
- Zurückstellung aufgrund inhaltlicher Vorbehalte. In diesem Fall haben die Antragssteller die Möglichkeit, den Projektantrag innerhalb einer gewissen Frist inhaltlich zu überarbeiten. Das Projekt kann dann mit den Änderungen wieder eingereicht werden und wird dem Ausschuss erneut zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Ein Projekt kann nur ein einziges Mal zurückgestellt werden.
2.3. Eingereichte Projektanträge
- Das Projekt „Grün 2027“ zielt darauf ab, ein grenzüberschreitendes Management bestimmter invasiver gebietsfremder Arten auf der Ebene der Region zu strukturieren und dabei auf lokalen und regionalen Erfahrungen aufzubauen. Ziel ist, bestehende Bestandsaufnahmen zu vervollständigen, Zielarten zu priorisieren, Methoden zu erproben und die lokalen Akteure zu schulen, um die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme nachhaltig zu stärken. Dieser Projektantrag wurde nach einer ersten Einreichung im September 2025 in einer überarbeiteten Fassung neu eingereicht.
Als federführender Partner wird die Gemeinde St.Vith das Projekt koordinieren. Weiterer finanzieller Partner aus Ostbelgien ist die Gemeinde Amel.
Die beiden ostbelgischen Gemeinden werden im Rahmen dieses Projekts verstärkt die invasiven Pflanzen auf öffentlichem Eigentum bekämpfen bzw. entfernen (Arbeitspaket 2 - Abgestimmtes Management und Experimente zur Bekämpfung). Des Weiteren sind Sensibilisierungs- und Bekämpfungskampagnen für die lokale Bevölkerung (Arbeitspaket 4 - Bewusstseinsbildung, Kommunikation und territoriale Verankerung) sowie der Ankauf von Ausrüstung und Werkzeugen zur Bekämpfung sowie Weiterbildungen des Gemeindepersonals (Bauhof und Verwaltung) geplant (Arbeitspaket 3 - Ausbildung, Begleitung und Werkzeuge für alle an den Aktionen vor Ort Beteiligten: Gemeindearbeiter, Freiwillige, Sozialeinrichtungen, Unternehmen).
Die AVES-Ostkantone VoG, das Forstamt St.Vith sowie die Gemeinden Büllingen, Burg Reuland und Raeren nehmen als strategische Partner aus Ostbelgien an dem Projekt teil.
Das Gesamtbudget des Projekts beläuft sich auf 1.285.622,80€, wovon 771.373,68 € EFRE- Mittel sind.Die Projektlaufzeit beträgt 24 Monate.
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Ostbelgische finanzielle Partner
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Gesamtbudget pro Partner
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Angefragte EFRE-Mittel
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Eigenanteil pro Partner
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Gemeinde St.Vith
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231.510,40€
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138.906,24€
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92.604,16€
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Gemeinde Amel
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61.692,80€
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37.015,68€
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24.677,12€
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Gesamtbudget ostbelgische Projektpartner
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293.203,2€
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175.921,92€
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117.281,28€
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- Das Projekt „Eifelburgen digital“ möchte Burganlagen in der Region Eifel-Ostbelgien-Éislek in zeitgemäßer Form vor Ort digital präsentieren. Dabei sollen nicht allein gesicherte und korrekte geschichtliche Informationen zu den einzelnen Burganlagen digital abrufbar sein, sondern auch erweiterte animierte Inhalte, welche dem Benutzer die Chance bieten, die jeweilige Anlage (historisch) vergleichend und interaktiv zu erleben. Umgesetzt wird dies als nachhaltig konzipiertes digitales Angebot, welches in stationärer Form abrufbar sein soll, was den Besuchern die Möglichkeit bieten soll, die Anlagen interaktiv kennenzulernen.
Gleichzeitig soll ein solches nachhaltig konzipiertes digitales Angebot zu weiteren Besuchen animieren. Darüber hinaus soll das Projekt auch eine langfristige Verzahnung von kulturellen und touristischen Angeboten wie Wander- und Radtourismus mit den Burgenanlagen als zentrale Anlaufpunkte fördern. Burganlagen sind weithin sichtbare Zeugnisse des gemeinsamen kulturellen Erbes innerhalb der Eifel und den Ardennen. Dies gilt insbesondere für den funktionalen Raum EOE. Als solche sind sie dazu prädestiniert, den europäischen Gedanken grenzübergreifend erlebbar zu machen und können somit zugleich als Wahrzeichen der lokalen Denkmallandschaft dienen.
Ihre Einbindung in das lokale touristische und kulturelle Angebot des funktionalen Raumes EOE bedeutet somit auch eine Gelegenheit, hochwertige Bildung im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der UN zu vermitteln, die zugleich die Verflechtung der beteiligten Länder fördert und Partnerschaften entstehen lässt, die der Verfolgung weiterer gemeinsamer Ziele dienen.
Bei den Objekten, die digital aufbereitetet werden sollen, handelt es sich um :
- Die Burg in Reuland (B)
- Das Schloss Oberwampach in der Gemeinde Wincrange (Lu)
- Das Schloss von Clervaux (Lu)
- Die Burg in Schönecken (D.)
- Die Burg und Stadtbefestigung (Büchelturm) von St. Vith (B)
Neben der digitalen Aufbereitung sind auch u.a. infrastrukturelle Arbeiten an der Burg in Reuland im Rahmen des Projekts vorgesehen.
Aus Ostbelgien sind das Zentrum für Ostbelgische Geschichte (ZOG) als federführender Partner, die Gemeinschaftszentren im Hinblick auf die infrastrukturellen Arbeiten an der Burg in Reuland als finanzieller Partner sowie die Gemeinden Burg Reuland und St.Vith als strategische Partner beteiligt;
Das Gesamtbudget des Projekts beträgt 2.276.393,64€, wovon 1.365.836,18€ EFRE-Mittel sind. Die Projektlaufzeit beträgt 24 Monate.
Das Zentrum für Ostbelgische Geschichte hat in diesem Zusammenhang eine Kofinanzierung von Seiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 196.782,32€ angefragt.
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Ostbelgische finanzielle Projektpartner
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Gesamtbudget pro Partner
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Angefragte EFRE-Mittel
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Eigenanteil pro Partner
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Angefragte Kofinanzierung bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft
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Zentrum für Ostbelgische Geschichte (ZOG)
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491.955,80€
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295.173,48€
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0€
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196.782,32€
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DgG Gemeinschaftszentren
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538.962,50€
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323.377,50€
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215.585€
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0€
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Gesamtbudget ostbelgische Projektpartner
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1.030.918,30€
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618.550,98€
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215.585€
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196.782,32€
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- Das Ziel des Projektes „3FC“ ist die Verbesserung der Kooperation im Bereich Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung in der Region Eifel-Ostbelgien-Éislek. Dazu soll zuerst der Ist-Zustand analysiert werden. Aufbauend auf dieser Analyse werden operative Vereinbarungen ausgearbeitet und mögliche zukünftige Kooperationsmöglichkeiten aufgezeigt. Zudem werden gemeinsame
Ausbildungen organisiert. Eine große gemeinsame Waldbrandübung bildet den Abschluss des Projekts.
Das Gesamtbudget des Projekts beträgt 274.089,84€, wovon 164.453,90€ EFRE-Mittel sind. Die Projektlaufzeit beträgt 24 Monate.
Die Hilfeleistungszone DG ist als strategischer Projektpartner an dem Projekt beteiligt.
2.4. Empfehlung zur Positionierung
Es wird empfohlen, sich im Rahmen der Sitzung des Lenkungsausschusses vom 15. September 2026 wie folgt zu positionieren:
- -Genehmigung des Projektantrags „Grün 2027“
- Genehmigung des Projektantrags „3FC“.
In Anbetracht der Tatsache, dass die DgG Gemeinschaftszentren am Projekt „Eifelburgen digital“ als finanzieller Projektpartner beteiligt sind, besteht für die Deutschsprachige Gemeinschaft ein Interessenkonflikt. Dies hat zur Folge, dass sie sich nicht im Lenkungsausschuss zu diesem Projektantrag positionieren darf.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Im Zusammenhang mit dem Projekt „Eifelburgen digital“ werden für die Deutschsprachige Gemeinschaft finanzielle Auswirkungen durch die Kofinanzierung an das Zentrum für Ostbelgische Geschichte und die von den DgG Gemeinschaftszentren zu entrichtende Eigenbeteiligung entstehen.
Wie unter 2.3. beschrieben, beläuft sich das Gesamtbudget des Zentrums für Ostbelgische Geschichte zur Umsetzung des Projekts „Eifelburgen digital“ auf 491.955,80€. Gemäß den Projektbestimmungen beträgt der Kofinanzierungsssatz innerhalb des funktionalen Raums Eifel Ostbelgien Eislek 60%, sodass 295.173,48€ der Kosten durch EFRE-Mittel abgedeckt sind. Zwecks Abdeckung der restlichen 40% hat das Zentrum für Ostbelgische Geschichte eine Kofinanzierung bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 196.782,32€ beantragt. Die angefragte Kofinanzierung soll einen Anteil der anfallenden Personalkosten, Büro- und Verwaltungskosten und Reisekosten sowie Kosten zur Organisation einer Projektveranstaltung und im Zusammenhang mit der Installation der digitalen Infrastruktur und des digitalen Angebotes abdecken. Die Kofinanzierung erfolgt unter dem Finanzierungsvorbehalt über OB 40 PR 22 ZW 33.10 sowie einer entsprechenden rechtlichen Grundlage in Form eines Geschäftsführungsvertrags mit dem Zentrum für Ostbelgische Geschichte.
Die DgG Gemeinschaftszentren haben ihrerseits im Zusammenhang mit dem Projekt „Eifelburgen digital“ Gesamtkosten von 538.962,50€, die ebenfalls zu 60% über EFRE-Mittel d.h. 323.377,50€ kofinanziert werden. Die verbleibenden 40% also 215.585€, werden die Gemeinschaftszentren als Eigenanteil entrichten. Bei den für die Deutschsprachige Gemeinschaft hierdurch entstehenden Kosten handelt es sich in erster Linie, um eine Beteiligung an den Bau- und Infrastrukturkosten sowie anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Planung der durchzuführenden Arbeiten durch einen externen Projektautor und Kosten im Zusammenhang mit der Installation von zwei Infosäulen.
4. Gutachten:
- Das Gutachten des Finanzinspektors vom 26. August 2026 liegt vor.
- Das Referat Umwelt wurde zum eingereichten Projektantrag „Grün 2027“ konsultiert und hat diesen positiv bewertet.
- Das Referat Kulturerbe wurde zum eingereichten Projektantrag „Eifelburgen digital“ konsultiert und hat diesen positiv bewertet sowie einige Empfehlungen formuliert (siehe Stellungnahme des Referats Kulturerbe in Anlage).
5. Rechtsgrundlage:
- Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
- Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)
- Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
- Kooperationsprogramm Interreg VI-A Frankreich-Belgien-Deutschland-Luxemburg „Großregion“ (2021-2027), durch die Europäische Kommission genehmigte Fassung vom 07.10.2022
- Gründungsvertrag EWIV Verwaltungsstruktur Trinationale Region Eifel-Ostbelgien-Éislek sowie Geschäftsordnung der EWIV-Verwaltungsstruktur
- Vereinbarung zwischen der Verwaltungsbehörde des Interreg Programms Großregion 2021-2027 und der Verwaltungsstruktur Trinationale Region Eifel-Ostbelgien-Éislek EWIV im Rahmen des Programms Interreg Großregion
- Bestimmungen des Projektaufrufs des funktionalen Raumes „Trinationale Region Eifel-Ostbelgien-Éislek“ (EOE)
- Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses für den Funktionalen Raum „Trinationale Region Eifel-Ostbelgien-Éislek“