Sitzung vom 27. August 2026

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die Jahre 2027-2032 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.), Hütte 57, 4700 Eupen NN 0451 743 945

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt in Anwendung von Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 ein günstiges Gutachten ab, der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe, Hütte 57 in 4700 Eupen für die Jahre 2027 bis 2032 die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden zu erteilen.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.

2. Erläuterungen:

Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 regelt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspendenabzugs-fähigkeit ausstellen können.

Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Dieser beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschaftsregierung sein muss.

Die Anerkennung trägt den allgemeinen Namen « Agrément aux institutions d’aide aux personnes handicapées, personnes âgées, mineurs d'âge protégés ou indigents ». Um in den Genuss zu kommen, muss die Institution in einem dieser Arbeitsfelder tätig sein.

Die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe beantragte durch Schreiben vom 13. Juli 2026 beim Finanzminister eine Anerkennung der Spendenabzugsfähigkeit gemäß Artikel 145³³, § 1, Absatz 1, 1°, e, des Einkommensteuergesetzbuches.

Laut Artikel 3 der Satzung der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) verfolgt die Vereinigung das Ziel, die soziale Integration von Personen in schwierigen Lebenslagen zu fördern und psychologische sowie pädagogische Hilfestellungen anzubieten. Hierzu nutzt sie alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, ergreift die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Zielsetzungen und arbeitet mit Personen und Institutionen zusammen, die in demselben Tätigkeitsfeld aktiv sind. Die Angebote richten sich insbesondere an junge Menschen zwischen 17 und 30 Jahren, die sich in einer belastenden psychosozialen Lebenssituation befinden.

Die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) unterstützt ihre Nutznießerinnen und Nutznießer durch gezielte und bedarfsgerechte Angebote dabei, ein verantwortungsbewusstes, selbstbestimmtes und mündiges Verhalten zu entwickeln. Ziel ist es, sie zu befähigen, gesellschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, soziale und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, ihre Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft zu vertreten sowie aktiv an gesellschaftlichen Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen mitzuwirken.

Zu den Basisaufgaben der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe gehören:

  • die stationäre Betreuung in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft mit dem Ziel, Sozialkompetenzen, Beziehungsfähigkeit, Selbstständigkeit und Alltagskompetenzen zu stärken sowie sozialer Isolation vorzubeugen;
  • die ambulante Begleitung von selbstständig lebenden jungen Menschen zur Förderung ihrer persönlichen Ressourcen und ihrer sozialen Integration;
  • die ambulante Begleitung von selbstständig lebenden jungen Menschen in zwei Trainingswohnungen zur Stärkung ihrer Eigenständigkeit, ihrer Ressourcen und ihrer sozialen Integration;
  • die punktuelle Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsfragen und persönlichen Herausforderungen;
  • die Organisation eines „Treffpunkts“ mit wöchentlichen Gruppenangeboten für aktuelle und ehemalige Nutznießer. Ziel ist es, sozialer Isolation entgegenzuwirken, soziale Kompetenzen in einem geschützten Rahmen zu fördern, die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen zu stärken und den Zugang zu kulturellen sowie interkulturellen Aktivitäten zu ermöglichen.

Im Jahr 2025 wurden sechs Personen in die sozialpädagogische Wohngemeinschaft aufgenommen. Darüber hinaus wurden 48 Personen im Rahmen einer ambulanten Begleitung oder durch punktuelle Beratungen unterstützt.

Zur Förderung sozialer Teilhabe und zur Vermeidung von Isolation organisierte die VoG 46 Brunches sowie 51 Abendessen mit begleitenden Aktivitäten. Die Teilnahme an diesen Angeboten verfolgt insbesondere das Ziel, soziale Kompetenzen in einem geschützten Rahmen zu entwickeln und zu stärken sowie den Ausstieg aus sozialer Isolation zu unterstützen.

Ergänzend wurden regelmäßig sportliche Aktivitäten angeboten, darunter Bowling, Minigolf, Joggen, Billard, Pétanque, Fahrradfahren, Bouldern, Schwimmen, Wandern und Badminton. Diese Aktivitäten fördern nicht nur die körperliche Gesundheit, sondern auch Gemeinschaftserleben, Teamfähigkeit und soziale Kontakte.

Darüber hinaus fanden zahlreiche gemeinschaftsfördernde Angebote statt, wie beispielsweise Spielabende, Lagerfeuer, Spielenachmittage, kreative Bastelaktivitäten sowie Gesprächsrunden zu gesellschaftlichen und politischen Themen. Diese Angebote tragen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, zur Persönlichkeitsentwicklung und zur aktiven gesellschaftlichen Teilhabe bei.

Weitere Aktivitäten umfassten die Teilnahme an Ausstellungen, Theateraufführungen sowie eines gemeinsamen Ausflugs. Diese Angebote ermöglichen den jungen Menschen kulturelle Erfahrungen, fördern ihre gesellschaftliche Teilhabe und erweitern ihren Horizont.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurden die Teilnehmer zum Studieninformationsabend des Königlichen Athenäums Eupen begleitet. Dort erhielten sie die Möglichkeit, sich über verschiedene Ausbildungswege, Studiengänge und Berufsfelder zu informieren. Diese Veranstaltung leistet einen wertvollen Beitrag zur beruflichen Orientierung und unterstützt die jungen Menschen bei der Planung ihrer beruflichen Zukunft.

Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 13. Juli 2026 ist der Antrag formell in Ordnung.

Aus diesen Gründen schlägt die Regierung für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe eine Verlängerung der Anerkennung für die Jahre 2027 bis 2032 vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Einkommensteuergesetzbuch 1992, Artikel 104 Nummer 3 Buchstabe e
  • Königlicher Erlass vom 10. April 1992 zur Ausführung des Einkommensteuer-gesetzbuches 1992, Art. 57 §1, Nummer 3