Sitzung vom 16. Juli 2026

Vorentwurf eines Dekrets zur Bezuschussung der Erwachsenenbildung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Dekrets zur Bezuschussung der Erwachsenenbildung.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Rates für Erwachsenenbildung und das Gutachten der Datenschutzbehörde zu beantragen.

Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Zur Entwicklung des Standorts Ostbelgien wurde die Reform der nicht-formalen Erwachsenenbildung im Projektportfolio Ostbelgien 2030 aufgenommen. Ein Meilenstein ist die Ausarbeitung eines neuen Förderdekrets für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Erklärtes Ziel des neuen Dekrets zur Bezuschussung der Erwachsenenbildung ist der Bürokratieabbau, um mehr Zeiträume für gestalterische Handlungsspielräume zu schaffen. Durch diese Freiräume soll ein verbessertes Bildungsangebot entstehen, das noch besser auf die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie zu einer größeren Sichtbarkeit und Wertschätzung der Arbeit der Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Bildungswesen und in der Bevölkerung führt.

Der Dekretvorentwurf sieht als Basis zur Bezuschussung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung einen Strukturzuschuss zur Umsetzung eines Grundkonzepts für einen Zeitraum von sechs Jahren vor. Das Grundkonzept ist ein Instrument zur Qualitätssicherung und dient der klaren Aufgabentrennung zu anderen Weiterbildungsträgern. Es beschreibt auch die Umsetzung des Grundauftrags der Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Der Grundauftrag sieht vor, dass die Einrichtungen der Erwachsenenbildung ein flächendeckendes Bildungsangebot anbieten, das den Bürgern Wissen und Kompetenzen vermittelt, damit:

  • sie sich auf beruflicher und persönlicher Ebene entwickeln, sich ein eigenes Urteil bilden und selbstbestimmt Entscheidungen treffen können, und
  • sie dazu befähigt werden, die eigene und die gesellschaftliche Situation zu reflektieren, Selbstverantwortung und Verantwortung für die Gesellschaft zu erkennen und zu übernehmen.

Das Bildungsangebot der Einrichtungen hat die Stärkung der Demokratie zum Ziel, indem es die kritische Auseinandersetzung und den Bürgerschaftssinn, mit Augenmerk auf Diversität, berufliche Integration, Chancengleichheit und Inklusion, fördert.

Die bisherigen quantitativen Kriterien wie z.B. das Zählen der Weiterbildungseinheiten u.a. aufgeteilt nach Nord und Süd des deutschen Sprachgebiets und das Einreichen von Teilnehmerstatistiken entfallen. Die Kontrolle der Umsetzung des Grundkonzeptes wird durch das Einreichen jährlicher inhaltlicher Tätigkeitsberichte sowie einer Zwischenauswertung im dritten Jahr eines Förderzeitraums ersetzt.

Neben dem Strukturzuschuss sind optional zusätzliche zu beantragende Zuschüsse vorgesehen.

Bei einem dieser Zuschüsse handelt es sich um Modulzuschüsse, die für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt werden können. Unsere Gesellschaft und der Arbeitsmarkt fordern von jeder und jedem Einzelnen, sich kontinuierlich weiterzubilden. Der Dekretvorentwurf sieht deshalb die Möglichkeit vor, dass Einrichtungen der Erwachsenenbildung Zuschussanträge stellen können, um Weiterbildungen in den folgenden fünf Kompetenzbereichen durchzuführen:

  • Mehrsprachigkeit;
  • Lese- und Schreibkompetenz;
  • Digitale Kompetenz;
  • Gesundheitsbildung;
  • Natur- und Umweltkompetenz.

Um die Vielfalt der Einrichtungen der Erwachsenenbildung und deren Spezialisierung beizubehalten, wird die Anzahl der bezuschussten Module pro Einrichtung auf maximal zwei Module begrenzt.

Für die Umsetzung von Projekten im Bereich der politischen Bildung gibt es für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung ebenfalls die Möglichkeit, einen Projektzuschuss für einen Zeitraum von drei Jahren zu beantragen. Die Beantragung dieses Zuschusses erfolgt nach einem Projektaufruf, der sich auf folgende Schwerpunkte im Bereich der politischen Bildung bezieht:

  • Wissenschaftliche Forschung;
  • Zurverfügungstellung von Dienstleistungen zur Demokratieförderung;
  • Koordination einer Plattform zur Demokratieförderung;
  • Politische Bildung durch Stärkung des lokalen Engagements.

Für die Bezuschussung dieser Projekte wird eine parteipolitische Neutralität gefordert, um vor einseitiger Beeinflussung zu schützen. Aus diesem Grund muss sich die in den Projekten beschriebene Umsetzung nach den Prinzipien des Beutelsbacher Konsens für politische Bildung (Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot, Adressatenorientierung) richten.

Weiterhin bleibt die Möglichkeit bestehen, Zuschüsse für besondere Initiativen, Evaluationen, Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und die Organisation und Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen zu beantragen.

Der Dekretvorentwurf beinhaltet ebenfalls die Bezuschussung eines Rates für Erwachsenenbildung. Der bestehende Rat für Erwachsenenbildung, der als Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) konstituiert ist, wird in diesem Dekretvorentwurf als VoG behandelt. Dadurch entfallen Zuschusskriterien, die bislang im Erlass der Regierung vom 17. Dezember 2009 zur Schaffung eines Rates für Erwachsenenbildung geregelt wurden. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Vorgaben zur Benennung der Mitglieder und Ersatzmitglieder, der Wahl einer Person, die den Vorsitz übernimmt, und die Mandatsdauer.

In den Aufgaben des Rates wurde der Vorschlag des Rates für Erwachsenenbildung, der im Plenum vom 26. Januar 2026 verabschiedet wurde, mitberücksichtigt.

Das vorgesehene Inkrafttreten ist der 1. Januar 2028 mit Ausnahme des ersten Projektaufrufes im Bereich der politischen Bildung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Bei einem jährlichen Strukturzuschuss von 90.000 Euro pro Einrichtung ergibt sich bei zwölf Erwachsenenbildungseinrichtungen eine Gesamtsumme von 1.080.000 Euro.

Anhand der im Februar und März 2026 geführten Einzelgespräche mit den zwölf geförderten Einrichtungen, sind schätzungsweise folgende jährliche Beträge für die Modul- und Projektzuschüsse vorzusehen:

  • Modulzuschüsse: 10 Anträge x 15.000 Euro = 150.000 Euro;
  • Projektzuschüsse: 190.000 Euro.

Hinzu kommt der Strukturzuschuss für einen Rat für Erwachsenenbildung in Höhe von 56.000 Euro pro Jahr. Ohne die Zuschüsse für besondere Initiativen, Evaluationen, Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und die Organisation und Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen würde für die Umsetzung des Dekretvorentwurfs somit zirka 1.476.000 Euro pro Jahr benötigt.

Aus dem Organisationsbereich 40 Programm 21 kommen zirka 104.000 Euro zur Erwachsenenbildung für bereits gewährte Zuschüsse an drei der o. e. zwölf Erwachsenenbildungseinrichtungen.

In der Finanzsimulation für den Haushalt 2028 stehen im Organisationsbereich 30 für das Programm 14 mit der Aufgabe des IDP, die die Einrichtungen übernehmen sollen, und ohne die Zuschüsse zur Annäherung an die Zielbaremen und Anerkennung von Dienstjahren im soziokulturellen Sektor und mit einer Beibehaltung der Ausrüstungsmittel 1.574.700 Euro zur Verfügung.

Von den noch aus der Simulation 2028 verbleibenden Mitteln werden Zuschüsse für besondere Initiativen, Evaluationen, die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen sowie die Organisation und Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen gezahlt. Zudem wird eine Marge für zusätzliche Modul- bzw. Projektzuschüsse und/oder gegebenenfalls einen Antrag auf Strukturzuschuss für Einrichtungen der Erwachsenenbildung vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom 30. Juni 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Artikel 130 der Verfassung.
  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen.
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.