Sitzung vom 16. Juli 2026
Erlass der Regierung zur Auszahlung 2026 von Dotationen an die Gemeinden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft zur Finanzierung von Bürgerbeteiligungsprojekte
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung 2026 von Dotationsauszahlung an die Gemeinden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft zur Finanzierung von Bürgerbeteiligungsprojekten
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Im Rahmen des Programmdekrets vom 15. Dezember 2022 hatte das Parlament den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, Bürgerbeteiligungshaushalte einzurichten.
Derartige Bürgerbeteiligungshaushalte fördern die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger. Sie können aktiv an der Entscheidungsfindung über die Verwendung von Gemeindefinanzmitteln teilnehmen und so Einfluss auf lokale Entwicklungsprojekte nehmen. Dorf- und Viertelvereinigungen – ob Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht oder faktische Vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit – erhalten über den Bürgerbeteiligungshaushalt die Möglichkeit, Projekte umzusetzen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entsprechen. Dies stärkt das Gemeinschaftsgefühl und fördert das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ihre Gemeinde. Insgesamt trägt die Einführung eines Bürgerbeteiligungshaushalts dazu bei, die lokale Demokratie zu stärken, das Gemeinschaftsgefühl zu fördern und maßgeschneiderte Lösungen für lokale Herausforderungen zu finden.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft unterstützt die Gemeinden bei der Förderung von kommunalen Bürgerbeteiligungshaushalten.
Durch das erwähnte Dekret vom 22. April 2024 wird im Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft eine zweckgebundene Dotation für die Einrichtung von Bürgerbeteiligungshaushalten gemäß Artikel 170.11 des Gemeindedekrets vom 23. April 2018 eingefügt. Die jährliche Dotation soll 100.000 Euro betragen. Dieser Betrag wird im Verhältnis zu der am 1. Januar des vorherigen Kalenderjahres ermittelten Einwohnerzahl unter die Gemeinden aufgeteilt; für die Dotation 2026 werden also die Einwohnerzahlen vom 1. Januar 2025 herangezogen.
Insofern es sich um eine zweckgebundene Dotation handelt, ist dafür Sorge zu tragen, dass die aufgrund dieser Dotation bestrittenen Ausgaben ausschließlich im Hinblick auf die Förderung von Projekten erfolgen, die in den Anwendungsbereich des kommunalen Bürgerbeteiligungshaushalts fallen.
Die Mittel können somit nicht für Ausgaben verwendet oder verrechnet werden, die in den Anwendungsbereich einer anderen Dotation fallen.
Jedoch steht es den Gemeinden selbstverständlich zu, aus der allgemeinen Dotation zusätzliche Mittel freizumachen und diese – über die Förderung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft hinaus – dem kommunalen Bürgerbeteiligungshaushalt zuzuweisen.
Den Gemeinderäten wird es nun obliegen, ein objektives Regelwerk zu erstellen, das eine gerechte Auszahlung dieser Mittel an die jeweiligen Begünstigten ermöglicht und eine maßgeschneiderte Zuschusskontrolle vorsieht. Hierbei wird den Gemeinden eine weitreichende Autonomie eingeräumt.
Die Gemeinden werden darum gebeten, diese Regelwerke im Rahmen der allgemeinen Aufsicht dem für lokale Behörden zuständigen Fachbereich des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu übermitteln.
Die vorgesehenen Mittel werden wie folgt unter den einzelnen Gemeinden aufgeteilt:
- Amel: 7.050,81 €
- Büllingen: 6.956,51 €
- Burg-Reuland: 4.981,33 €
- Bütgenbach: 7.023,15 €
- Eupen: 25.212,16 €
- Kelmis: 14.255,00 €
- Lontzen: 7.659,33 €
- Raeren: 14.062,64 €
- Sankt Vith: 12.799,07 €
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Dotationen in Höhe von insgesamt 100.000,00 € werden angerechnet auf die Haushaltsmittel, die im OB 20 – PR 14 – ZW 33.02 eingetragen sind.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 7. Juli 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026.
- Dekrets vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 11 §2.3, eingefügt durch das Dekret vom 22. April 2024;