Sitzung vom 2. Juli 2026
Vierter Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2021 - 2024 vom 22. September 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft
1. Beschlussfassung
Die Regierung genehmigt den vierten Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2021 - 2024 vom 22. September 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Der Minister für Medien wird beauftragt, den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2021 - 2024 vom 22. September 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Parlament zu hinterlegen.
2. Erläuterungen
Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den daraus resultierenden Sparmaßnahmen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat der Verwaltungsrat des BRF einen „Sparplan 2026“ verabschiedet. Der Sparplan 2026 umfasst mehr als 20 Einzelmaßnahmen, um steigende Personal- und Sachkosten abzufedern sowie finanzielle Spielräume für Zukunftsinvestitionen zu schaffen. Dadurch werden im laufenden Jahr 2026 diverse Vorgaben aus dem Geschäftsführungsvertrag nicht eingehalten werden können. Konkret werden mit vorliegendem Nachtrag folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Verpflichtung zur Ausstrahlung einer täglichen Fernsehsendung wird auf eine wöchentliche Sendung reduziert.
- Die Verpflichtung zur Durchführung einer jährlichen repräsentativen Umfrage wird auf eine zweijährliche Durchführung angepasst.
Mit dem Dekret vom 22. Juni 2026 zur ersten Anpassung des Dekrets vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026 wurde eine Erhöhung der Dotation an den BRF in Höhe von 10.000€ vorgesehen. Diese Erhöhung geht auf die Auszahlung von Eco-Checks zurück.
Aus den oben genannten Gründen ist eine Anpassung des Geschäftsführungsvertrags notwendig.
3. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen für das Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von 6.993.000 Euro zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
4. Gutachten:
- Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Juni 2026 liegt vor.
- Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 24. Juni 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage
- Dekret vom 27. Juni 1986 über das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
- Dekret vom 22. Juni 2026 zur ersten Anpassung des Dekrets vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026