Sitzung vom 25. Juni 2026
Evaluierungsbericht über die Zusammenarbeit zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2025 und Kooperationsprogramm für das Jahr 2026
1. Beschlussfassung:
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft nimmt den Evaluierungsbericht über die Zusammenarbeit zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2025 zur Kenntnis und stimmt dem Kooperationsprogramm für das Jahr 2026 zu.
Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses sowie der Übermittlung der Dokumente an das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.
2. Erläuterungen:
Am 26. November 1998 schlossen die Wallonische Region und die Deutschsprachige Gemeinschaft ein Kooperationsabkommen ab, das die Zusammenarbeit in jeglicher Form fördert, und zwar durch die Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen in Bereichen, die sich für Synergien eignen (Artikel 2 des Abkommens).
In Anwendung von Artikel 139 der Verfassung hat die Wallonische Region die Ausübung von Zuständigkeiten an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen; darüber hinaus haben die beiden Partner im Laufe der Zeit den Wunsch geäußert, ihre intensive Zusammenarbeit auszuweiten. So wurde nach zehnjähriger Anwendung des Abkommens anlässlich der gemeinsamen Sitzung der beiden Regierungen am 3. Juli 2008 eine Ausweitung des genannten Abkommens beschlossen, was den beiden föderalen Entitäten zudem die Möglichkeit bot, einen für beide Seiten vorteilhaften Austausch zu konkretisieren und stärker zu berücksichtigen, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft als Grenzregion ein privilegiertes Bindeglied und eine Brücke zwischen der Wallonischen Region und den deutschen Bundesländern oder anderen deutschsprachigen Regionen darstellt.
Die Dekrete zur Zustimmung zum am 3. Juli 2008 in Namur unterzeichneten Kooperationsabkommen und zur Änderung des Kooperationsabkommens vom 26. November 1998 wurden im wallonischen Parlament am 5. Dezember 2008 und im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 15. Dezember 2008 verabschiedet.
Neben den sieben Handlungsbereichen, die bereits durch das ursprüngliche Kooperationsabkommen abgedeckt waren, nämlich Außenhandel, Tourismus, Raumordnung, Telekommunikation, interner Schultransport, Umwelt und Soziales, wurde dieses somit auf die folgenden acht weiteren Bereiche ausgeweitet: Wirtschaftsförderung, Statistik, Verwaltungsvereinfachung und E-Government, Koordinierung im Bereich des öffentlichen Bauwesens, Ausbildung (insbesondere die Partnerschaft zwischen der ADG und dem FOREM, die Kompetenzzentren und eine Aktualisierung der Vereinbarung zwischen der IAWM und der IFAPME), Kultus und Kirchenverwaltungen, Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit und Soziales sowie Unternehmensübergabe.
Das Abkommen mit der Wallonischen Region sieht vor, dass jedes Jahr ein gemeinsames Aktionsprogramm festgelegt und ein Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr erstellt wird. Dazu werden sowohl die Fachbereiche als auch die Dienste mit getrennter Geschäftsführung konsultiert. Der Fachbereich Außenbeziehungen koordiniert die Konsultation und verfasst den Bericht in Absprache mit der Wallonischen Region. Mit vorliegendem Beschluss genehmigt die Regierung den diesjährigen Bericht und das Aktionsprogramm und übermittelt ihn dem Parlament.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Durch vorliegenden Beschluss entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Wallonischen Regio und der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 26. November 1998, abgeändert durch das Zusammenarbeitsabkommen vom 3. Juli 2008