Sitzung vom 11. Juni 2026

Genehmigung der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Umsetzung eines Pilotprojektes zur Einführung eines KI-gestützten Kontrollsystems in einer beschützenden Werkstätte

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Umsetzung eines Pilotprojektes zur Einführung eines KI-gestützten Kontrollsystems in einer beschützenden Werkstätte.

Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die DSL ist Projektpartner im Inclureg-Projekt der Großregion. Herzstück des Inclureg‑Projekts sind die Pilotversuche, die in den jeweiligen Beschützenden Werkstätten umgesetzt werden und bei denen neue Arbeitspraktiken entwickelt und erprobt werden. Dazu gehört die Schaffung innovativer Arbeitsplätze mithilfe digitaler Technologien, die bestehende Tätigkeiten sinnvoll optimieren oder ersetzen. Gleichzeitig werden die Mitarbeitenden mit Beeinträchtigung in gemeinsamen Schulungen auf diese neuen Abläufe vorbereitet, sodass sie ihre beruflichen Kompetenzen weiterentwickeln und ihre Einsatzmöglichkeiten in den Werkstätten – und darüber hinaus – verbessern können.

Das Inclureg‑Projekt befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase der Pilotprojekte. Aufgrund der allgemeinen Interreg‑Projektbedingungen und des Umstandes, dass die finanziellen Mittel für die Pilotprojekte als „externe Kosten“ im Projektbudget der DSL eingetragen sind, ist die DSL als Projektpartner verpflichtet, diese Pilotprojekte öffentlich auszuschreiben, bevor sie an die Beschützenden Werkstätten vergeben werden können. Hintergrund ist, dass Leistungen, die nicht vom Projektpartner ausgeführt werden, sondern im Unterauftrag vergeben und abgerechnet werden, dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen. Die Gewährung der EFRE-Kofinanzierung ist von der Einhaltung dieser Vorgehensweise abhängig.

Daraufhin wurde für das zweite Pilotprojekt am 27. April 2026 ein Lastenheft zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Umsetzung eines Pilotprojektes zur Einführung eines KI-gestützten Kontrollsystems in einer beschützenden Werkstätte auf der „e-procurement“ Plattform veröffentlicht.

Es wurde ein Angebot fristgerecht eingereicht. Bieter ist die Beschützende Werkstätte Eupen und Umgebung VoG. Wie der Angebotsanalyse zu entnehmen ist, entspricht das Angebot den Anforderungen der Dienststelle sowie den Inclureg-Projektvorgaben. Es erhält die volle Punktzahl bei der Auswertung der Bewertungskriterien (Anlage 4 Angebotsanalyse 64_03.01.01).

Entsprechend schlägt die Dienststelle vor, den Zuschlag an den Bieter Beschützende Werkstätte Eupen und Umgebung VoG zu vergeben.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das Inclureg-Projekt wird wie folgt im Zeitraum 01.04.2024 bis 31.03.2028 durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert:

Gesamt förderfähiges Budget

EFRE 60%

Beitrag DSL 40 %

802.605,20 € =

481.563,12 €

+ 321.042,08 €

Die Projektkosten setzen sich zusammen aus:

Personal

Büro

Spesen

Pilotprojekte in BW's

Vorber.

364.155 €

54.623 €

18.207 €

362.239 €

3.380 €

Das Inclureg-Projektbudget für den Partner DSL beträgt 802.605,20€.

Um die im Antrag angefragten EFRE-Zuschüsse zu erhalten, müssen die mit den jeweiligen Aktivitäten verbundenen Nachweisdokumente (Leistungen) in der dafür vorgesehenen Datenbank eingereicht bzw. hinterlegt werden.

Im Projekt arbeiten 3 Mitarbeiter der DSL. Ihre Personalkosten werden über Stunden-Einheitskostensätze der EU geltend gemacht. Die Bürokosten (15 %) und Spesen (5%) werden abhängig von den Personalkosten prozentual ermittelt.

Die effektiven Kosten für die Pilotprojekte der BW’s sind im Haushalt 2026 der DSL: Zuweisung 12.11 Funktionsbereich Projekte im Tätigkeitsprogramm „übergreifende Aufgaben“ zu 100 % vorgesehen und finanzieren sich auf der Einnahmenseite durch die EFRE Projektzuschüsse.

Vorbehaltlich einer Verlängerung sollen die Pilotprojekte bis März 2027 abgewickelt werden.

4. Gutachten:

  • Das gleichlautende Gutachten des Verwaltungsausschusses vom 29. Mai 2026 liegt vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 5. Juni 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge