Sitzung vom 21. Mai 2026

Beschluss zur Nicht-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Ausarbeitung eines evidenzbasierten Konzepts zur Leseförderung inklusive Lesediagnostik in den Primarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und deren Umsetzung in Form eines Pilotprojekts

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Nicht-Vergabe, eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Ausarbeitung eines evidenzbasierten Konzepts zur Leseförderung inklusive Lesediagnostik in den Primarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und deren Umsetzung in Form eines Pilotprojekts aufgrund fehlender Angebote.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Erhebungen wie PISA, IGLU oder VERA zeigen in unterschiedlichen Ländern, dass die Lesekompetenz der Lernenden in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist und die Lernenden nicht mehr über die Kompetenzen verfügen, über die sie noch vor einigen Jahren verfügten. Dies trifft auch auf die Lernenden der Primarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu.

Lesen ist eine Schlüsselkompetenz, die weit über den schulischen Kontext hinausgeht: Es bildet die Grundlage für das Lernen in allen Fächern, fördert die sprachliche Ausdrucksfähigkeit und stärkt das kritische Denken. Lesen ist für die Teilhabe an Bildung, Beruf und sozialem Leben bedeutsam. Gerade in der Primarschule, wo die Grundlagen für lebenslanges Lernen gelegt werden, ist gezielte Leseförderung von zentraler Bedeutung. Eine unzureichende Lesekompetenz, so wie es bei Lernenden der Fall ist, beeinflusst die schulische Laufbahn der Lernenden negativ. Studien zeigen, dass eine frühe und systematische Förderung der Lesekompetenz nicht nur die schulischen Leistungen verbessert, sondern auch das Selbstvertrauen und die Motivation der Kinder stärkt. Es wirkt sich positiv auf die persönliche Entwicklung der Lernenden aus. Leseförderung ist nicht ausschließlich als Aufgabe des Deutschunterrichts zu sehen. Die Lehrenden müssen für diese wichtige Thematik sensibilisiert und bei der Umsetzung unterstützend angeleitet werden.

Ein Projekt zur Leseförderung in den Primarschulen kann dazu beitragen, Bildungschancen zu verbessern, Lernrückstände zu vermeiden und die Freude am Lesen nachhaltig zu verankern.

Damit Leseförderung gelingen kann, bedarf es eines fundierten evidenzbasierten Konzepts in deutscher Sprache, welches im Schulalltag fest verankert werden sollte. Regelmäßige Lesediagnostik ermöglicht es, wissenschaftliche Erkenntnisse zu ziehen und den Lernenden eine optimale Förderung zu ermöglichen. Die Lehrkräfte, die an diesem Projekt teilnehmen, werden entsprechend pro Schuljahr geschult und erhalten während des gesamten Prozesses eine wissenschaftliche Begleitung. Sowohl die Lesediagnostik als auch die wissenschaftliche Begleitung sowie die Berichterstattung erfolgen in deutscher Sprache.

Die Lesediagnostik soll mit zwei unterschiedlichen Kohorten von jeweils maximal 800 Lernenden durchgeführt werden: eine Kohorte zu Beginn der Primarschulzeit (ab 2. Primarschuljahr) und eine weitere zum Ende der Primarschulzeit (ab 5. Primarschuljahr). Das Pilotprojekt mit entsprechender evidenzbasierter Diagnostik soll von Juni 2026 bis Dezember 2029 durchgeführt werden.

Entsprechend würden die Lesekompetenzen der Lernenden des 2. Primarschuljahres während insgesamt 7 Testzeitpunkten erhoben.

Die Lesediagnostik beginnt zum Anfang des 2. Primarschuljahrs und endet mit dem Ende des 4. Primarschuljahrs. Im 2. Primarschuljahr sollen drei Testzeitpunkte vorgesehen werden: September 2026, Januar 2027 und Juni 2027. Im 3. Primarschuljahr sollen die Lernenden anschließend zu zwei Testzeitpunkten, im September 2027 und Juni 2028 getestet werden. Im 4. Primarschuljahr sollen die Lernenden anschließend zu zwei Testzeitpunkten, im September 2028 und Juni 2029 getestet werden.

Die Lesekompetenzen der Lernenden des 5. Primarschuljahrs sollen während 5 Testzeitpunkten erhoben werden. Start ist das 5. Primarschuljahr und beendet wird die Lesediagnostik mit dem Ende der Primarschulzeit in der 6. Klasse. Im 5. Primarschuljahr sollen drei Testzeitpunkte vorgesehen werden: September 2026, Januar 2027 und Juni 2027. Im 6. Primarschuljahr sollen anschließend zwei Testzeitpunkte im September 2027 und Juni 2028 vorgesehen werden.

Um evidenzbasierte Erkenntnisse ziehen zu können bedarf es einer Kontrollgruppe jeder Kohorte, deren Lesekompetenz zum Ende des laufenden Schuljahrs (Juni 2026) erhoben wird. Konkret sollen die Lesekompetenzen der Lernenden der 4. und 6. Primarschuljahre erhoben werden, um nach Durchführung des Pilotprojekts Vergleiche und Erkenntnisse zwischen Kontrollgruppe und Lernenden des Pilotprojekts ziehen zu können. Dies ermöglicht einen systematischen Vergleich und valide Aussagen über mögliche Effekte der Einführung des evidenzbasierten Konzepts zur Leseförderung in den Primarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft können getroffen werden.

Die Auswertung der Ergebnisse während des gesamten Projekts erfolgt durch wissenschaftliche Experten der Universität oder Hochschule. Dieses verantwortet die Entwicklung beziehungsweise Auswahl geeigneter Erhebungsinstrumente, die statistische Analyse der Daten sowie die Interpretation der Ergebnisse nach anerkannten wissenschaftlichen Standards.

Zwischenerkenntnisse des Projekts werden während des Prozesses geliefert. Diese dienen der kontinuierlichen Qualitätssicherung und ermöglichen es, bei Bedarf frühzeitig Anpassungen vorzunehmen. Die begleitende Evaluation versteht sich somit nicht nur als abschließende Bewertung, sondern auch als formativer Prozess zur laufenden Optimierung der Maßnahmen.

Ein Zwischenbericht des evidenzbasierten Projekts wird nach Abschluss der Kohorte des 5. Primarschuljahres für September 2028 vorgelegt.

Zum Ende des Projekts werden die Ergebnisse bei einer Abschlussveranstaltung präsentiert. Hier werden sowohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch praxisrelevante Schlussfolgerungen für Schulen anschaulich dargestellt und diskutiert.

Der Anbieter erstellt zum Abschluss des Projekts einen Evaluationsbericht. Dieser enthält eine detaillierte Darstellung des Projektverlaufs, der eingesetzten Methoden, der Datenauswertung der erzielten Ergebnisse und der damit einhergehenden Statistiken. Ergänzt wird der Bericht durch eine Bewertung der Zielerreichung, Handlungsempfehlungen für eine mögliche Weiterführung oder eine kritische Reflexion des Gesamtprozesses. Ziel ist es, ein evidenzbasiertes Gesamtkonzept für das Unterrichtswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens mit passenden Diagnoseinstrumenten und Methoden für den Unterricht auszuarbeiten.

Zwecks Organisation und Finanzierung dieser Zusatzausbildung wurde die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags durch ein vereinfachtes Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung am 13. März 2026 eingeleitet. Schlusstermin für die Einreichung der Angebote war der 13. April 2026. Eingegangen ist kein Angebot. Somit kann der Auftrag nicht vergeben werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Ausarbeitung eines evidenzbasierten Konzepts zur Leseförderung inklusive Lesediagnostik in den Primarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und deren Umsetzung in Form eines Pilotprojekts wurden auf 145.000,00 € geschätzt.

Aufgrund der Nicht-Vergabe wird dies keine Auswirkungen auf den Haushalt OB 30 PR 11 ZW 12.11 für das Haushaltsjahr 2026 haben.

4. Gutachten:

Liegt vor:

  • das Gutachten des Finanzinspektors vom 4. Mai 2026
  • Das Gutachten des Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Haushaltsminister vom 7. Mai 2026

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge