Sitzung vom 21. Mai 2026
Vorentwurf des Dekretes zur dritten Anpassung des Dekretes vom 12. Dezember 2024 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2025
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Vorentwurf des Dekretes zur dritten Anpassung des Dekretes vom 12. Dezember 2024 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2025.
Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof die Dokumente zu übermitteln.
2. Erläuterungen:
In Vorbereitung auf die Zertifizierung des korrigierten Jahresabschlusses der Hauptverwaltung 2025 durch den Rechnungshof muss der Haushalt 2025 ein drittes Mal angepasst werden.
In Anwendung von Artikel 32 §3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht bei Gehaltskosten, Pensionen, gelegentlichen Prämien und anderen besonderen Zulagen ab dem Zeitpunkt der Verrichtung der Leistung eine Zahlungsverpflichtung. Dies hat zur Folge, dass der Haushalt 2025 der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein drittes Mal angepasst werden muss, da die veranschlagten Kredite zur Verbuchung der Gehaltskosten im Unterrichtswesen nicht ausreichen.
In den Jahren 2016 – 2019 wurden auf Grundlage von Artikel 9 des Abkommens vom 26. November 1998 Forderungen gegenüber der Wallonischen Region für Projekte im Bereich der Telekommunikation verbucht. Da die hierfür zuständige gemischte Arbeitsgruppe seit dem Jahr 2016 nicht mehr getagt hat, sind die vertraglichen Voraussetzungen für die Auszahlung der entsprechenden Mittel jedoch nicht erfüllt. Infolgedessen können für diesen Zeitraum keine Forderungen mehr geltend gemacht werden. Die bereits in den Büchern erfassten Forderungen müssen daher storniert werden.
Aus diesem Grund muss die Zuweisung 20.00_12.11 „Allgemeine laufende Ausgaben“ um 212.000 € (VE) bzw. 125.000 € (AE) erhöht werden. Die Zuweisungen 20.13_12.11 „Allgemeine laufende Ausgaben“ sowie 20.15_12.11 „Allgemeine laufende Ausgaben“ werden entsprechend gemindert.
In Summe haben diese Anpassungen jedoch keinen Einfluss auf das Ex-Ante Haushaltsergebnis 2025, da alle zusätzlichen Mittel durch Minderausgaben kompensiert werden können.
Darüber hinaus werden die Tabellen der genehmigten Verpflichtungsermächtigungen bei den Diensten mit getrennter Geschäftsführung aufgrund der vorgenommenen dritten Haushaltsanpassung des Dienstes mit getrennter Geschäftsführung „Robert-Schuman-Institut“ angepasst.
Damit der Rechnungshof bereits im Vorfeld der Zertifizierung über diese Informationen verfügt, soll dieser Vorentwurf bereits zum jetzigen Zeitpunkt übermittelt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- Dekret vom 12. Dezember 2024 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2025