Sitzung vom 7. Mai 2026

Tätigkeitsbericht 2025 in Anwendung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Tätigkeitsbericht 2025 des Beirats für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt in Anwendung von Artikel 24 des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der vorliegende Tätigkeitsbericht ist bereits der siebte Bericht, der erste wurde im März 2020 eingereicht.

Das Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt trat am 1. Januar 2018 in Kraft, und legt die rechtliche Basis für die Integrationspolitik und die Einführung verschiedener Integrationsmaßnahmen in Ostbelgien fest, u.a. für die Schaffung des Beirats für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Dieser Tätigkeitsbericht des Beirates wurde in Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Fachbereich des Ministeriums und dem Beirat für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt erstellt.

Artikel 24 des Dekrets vom 11. Dezember 2017 sieht vor, dass der Beirat der Regierung jedes Jahr einen Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Jahres bis spätestens zum 30. April des darauffolgenden Jahres übermittelt.

Der Tätigkeitsbericht enthält, neben den Terminen der stattgefundenen Sitzungen, die besprochenen Themen und bearbeiteten Gutachten sowie einen Ausblick auf das folgende Jahr.

Die Mitglieder des Beirats haben den Tätigkeitsbericht gutgeheißen und genehmigt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt