Sitzung vom 21. April 2026
Beschluss des gemischten Berufungsausschusses im Rahmen des Einspruchs gegen die Verweigerung des Antrags auf Globalgenehmigung durch Electrabel A.G. für die Errichtung und Betreibung eines Windparks in Raeren
1. Beschlussfassung:
Die eingereichten Beschwerden von Electrabel A.G. und der Gemeinde Raeren gegen den verweigerten Antrag auf Globalgenehmigung betreffend die Errichtung und den Betrieb von fünf Windkraftanlagen mit einer maximalen Gesamtleistung von 36 MW durch den Fachbereich Raumordnung, Wohnen und Energie und den Technischen Beamten der ÖDW-LNU-Abteilung Genehmigungen und Zulassungen, Direktion Lüttich, in erster Instanz sind zulässig.
Der gemischte Berufungsausschuss hat beschlossen, die Globalgenehmigung teilweise unter Bedingungen zu erteilen.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Der Antragsteller Electrabel A.G. reichte am 21.01.2025 bei der Gemeinde Raeren einen Antrag auf Globalgenehmigung betreffend die Errichtung und den Betrieb von fünf Windkraftanlagen mit einer maximalen Gesamtleistung von 36 MW und einer maximalen Höhe von 240 m, einer Kopfkabine und einer Umspannstation, das Anlegen von Zufahrtswegen und Montageplätzen, gelegen Vennstraße, sowie die Verlegung von Stromkabeln auf dem Gebiet der Gemeinden Raeren, Baelen und Eupen ein.
Der Technische Beamte des ÖDW-LNU-Abteilung Genehmigungen und Zulassungen, Direktion Lüttich, sowie das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Fachbereich Raumordnung, Wohnen und Energie – haben den Antrag in erster Instanz am 19. Dezember 2025 verweigert. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere das Gutachten des Frequenzverwalters der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Nachdem die Gemeinde Raeren am 29. Dezember 2025 die Verweigerung veröffentlicht und angeschlagen hat, haben die Gemeinde Raeren, am 09. Januar 2026, sowie der Antragsteller, Electrabel A.G., am 13. Januar 2026 bei dem gemischten Berufungsausschuss eine Beschwerde eingereicht.
Im Laufe des Beschwerdeverfahrens wurden folgende neue Gutachten beantragt.
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- SPW MI - Département des Voies hydrauliques de Liège et des Barrages-réservoirs
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- SPW - ARNE - Département des Permis et Autorisations - Direction des Recours
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- IBPT - Institut belge des services postaux et des télécommunications
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- Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Fachbereich Raumordnung
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- RTBF - Emetteur - REY 610
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- Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Frequenzverwalter der Deutschsprachigen Gemeinschaft
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- Taskforce Einstein Teleskop – Euregio Maas-Rhein
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- Gemeindekollegium von Raeren
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Infolge des ungünstigen Gutachtens im Beschwerdeverfahren des ÖDW MI – Direktion der Staudämme wurden neue Gutachtenanfragen an die untenstehenden Instanzen gerichtet. Hintergrund sind weiterhin bestehende Bedenken hinsichtlich der Trinkwasserqualität der Wesertalsperre sowie des Einsatzes von Löschflugzeugen des Typs Canadair, der durch die Errichtung der Anlagen beeinträchtigt werden könnte.
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- SPF Intérieur - Centre de connaissance pour la sécurité civile
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- SPF Mobilité et Transport - DG Transport Aérien-Direction Infrastructure - Service Terrain d’Aviation Non Certifié/Airfields
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- Zone de secours Vesdre-Hoëgne & Plateau - Direction du service provincial de lutte contre l’incendie
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Infolge des im Beschwerdeverfahren erteilten bedingten günstigen Gutachtens des Frequenzverwalters der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat der Gemischte Berufungsausschuss ergänzend die Stellungnahme des Fachbereichs Sport, Medien und Tourismus des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingeholt, um bestimmte Aspekte zu klären. Die abgegebene Stellungnahme ist ebenfalls günstig.
Am 25. März 2026 hat eine Anhörung in Präsenz stattgefunden und der gemischte Berufungsausschuss konnte den Antragsteller, die Gemeinde Raeren und eine Vielzahl an Instanzen anhören. Nach dieser Anhörung wurden zwei Gutachten überarbeitet.
- Frequenzverwalter der Deutschsprachigen Gemeinschaft
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- SPW MI - Département des Voies hydrauliques de Liège et des Barrages-réservoirs
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Das IBPT stellte in seinem ersten Gutachten fest, dass die Richtfunkverbindungen des Unternehmens DRW durch die geplanten Windkraftanlagen Nr. 2 und Nr. 4 beeinträchtigt werden könnten. Zwar schlug Electrabel A.G. alternative Standorte mit entsprechenden Verschiebungen vor, doch erachtete das IBPT diese Maßnahmen als unzureichend. Diese Einschätzung wurde im zweiten Gutachten bestätigt.
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IBPT - Institut belge des services postaux et des télécommunications
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Der erforderliche Mindestabstand zur Richtfunkachse wird weiterhin unterschritten, sodass Interferenzen nicht ausgeschlossen werden können. Das IBPT bestätigt daher, dass die Anlagen Nr. 2 und Nr. 4 in der aktuellen Form nicht genehmigt werden können, solange keine Lösung mit DRW gefunden wird.
Aus diesem Grund hat der gemischte Berufungsausschuss beschlossen, den Antrag lediglich teilweise zu genehmigen, nämlich für drei der fünf geplanten Windkraftanlagen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.
4. Gutachten:
- Stellungnahme des BRF
- Stellungnahme des SPW MI - Département des Voies hydrauliques de Liège et des Barrages-réservoirs
- Stellungnahme des SPW - ARNE - Département des Permis et Autorisations - Direction des Recours
- Stellungnahme der IBPT - Institut belge des services postaux et des télécommunications
- Stellungnahme des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Fachbereich Raumordnung
- Stellungnahme der RTBF - Emetteur - REY 610
- Stellungnahme von ELECTRABEL A.G.
- Stellungnahme des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Frequenzverwalter der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- Stellungnahme des Gemeindekollegiums von Raeren
- Stellungnahme der Taskforce Einstein Teleskop - Euregio Maas-Rhein
- Stellungnahme der SWDE
- Stellungnahme des SPF Mobilité et Transport - DG Transport Aérien-Direction Infrastructure - Service Terrain d’Aviation Non Certifié/Airfields
- Stellungnahme der Hilfeleistungszone Vesdre-Hoëgne & Plateau - Direction du service provincial de lutte contre l’incendie
- Stellungnahme der Hilfeleistungszone DG
- Stellungnahme der Direction générale de la sécurité civile française et la gestion des crises
- Stellungnahme des MDG - Fachbereich Sport, Medien, Tourismus
5. Rechtsgrundlagen:
- Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung
- Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich der Raumordnung und gewisser verbundener Bereiche vom 14. November 2019
- Ausführungszusammenarbeitsabkommen zwischen der Wallonischen Regierung und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den für Global- und integrierte Genehmigungen zuständigen gemischten Berufungsausschuss vom 19. November 2020
- Dekret über die Umweltgenehmigungen vom 11. März 1999
- Umweltgesetzbuch, Buch I