Sitzung vom 9. April 2026
Infrastrukturprojekt 5912 - Gemeinde Büllingen - Narzissenschule Rocherath - Erneuerung der Dacheindeckung der Spielhallen - Anerkennung der Dringlichkeit
1. Beschlussfassung:
Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Rocherath – Vierschillingweg 6 – Narzissenschule – Erneuerung der Dacheindeckung der Spielhallen“ gemäß Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur an.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Rocherath – Vierschillingweg 6 – Narzissenschule – Erneuerung der Dacheindeckung der Spielhallen“ ist die Gemeinde Büllingen. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 23. März 2026.
Es handelt sich um die notwendige Erneuerung der Dacheindeckung der Spielhallen an der Narzissenschule gelegen Vierschillingweg 6 in 4760 Büllingen (Rocherath).
Der Zustand der Dacheindeckung der Spielhallen an der Narzissenschule Rocherath hat sich erheblich verschlechtert. Lose Schieferelemente sowie beschädigte Bauteile wie z. B. durchgefaulte Haken oder defekte Regenrinnen stellen eine Gefahr für Schüler, Passanten und den umliegenden Raum dar. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Teile der Dacheindeckung lösen und auf den Schulhof herabfallen. Somit liegt eine Gefährdung der Öffentlichkeit vor.
Zudem soll künftig eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Spielhallen installiert werden. Die aktuelle tragende Holzkonstruktion des Daches ist jedoch marode und für die Auflast einer solchen Photovoltaikanlage nicht ausgelegt.
Daher sollen die Arbeiten zur Erneuerung der Dacheindeckung der Spielhallen dringend umgesetzt werden, um eine weitere Beschädigung der Gebäudesubstanz durch eindringes Wasser bzw. die Gefährdung der Öffentlichkeit durch sich lösende und herabfallende Bauteile zu vermeiden, sowie die Montage der geplanten Photovoltaikanlage zeitnah zu ermöglichen.
Die begründete Erklärung des Bürgermeisters der Gemeinde Büllingen über die Gefährdung der Öffentlichkeit vom 23. März 2026 sowie der Beschluss des Gemeindekollegiums vom 23. Februar 2026 über die dringende Vergabe der Lieferaufträge an die Unternehmen HGP GmbH (Los 1: Holz) und FINN-ROOF AG (Los 2: Dacheindeckung) sind dem Fachbereich Infrastruktur im Ministerium innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat nach Auftragserteilung übermittelt worden.
Die Kosten für die o. e. Materiallieferungen belaufen sich auf Grundlage der Angebote der Unternehmen HGP GmbH (Los 1: Holz) vom 16. März 2026 und FINN-ROOF AG (Los 2: Dacheindeckung) vom 22. Januar 2026 bzw. 3. Februar 2026, sowie des zugehörigen Finanzplans der Gemeinde Büllingen vom 23. März 2026 auf 21.679€ (inkl. 21% MwSt.).
Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Büllingen am 23. März 2026 einen vollständigen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur gestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
OB 70 - PR 07 - ZW 63.23
(Zuschüsse für die Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im offiziellen subventionierten Unterrichtswesen)
Projektkosten: 21.679€
Voraussichtlicher Zuschuss (80%): 17.344€
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.