Sitzung vom 26. März 2026
Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über „Support, die Beherbergung, Wartung und Weiterentwicklung einer bestehenden Fachanwendung“ in Form einer Rahmenvereinbarung
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über „Support, die Beherbergung, Wartung und Weiterentwicklung einer bestehenden Fachanwendung“ in Form einer Rahmenvereinbarung.
Der Generalsekretär wird beauftragt die Zusage an die Intec Software Engineering GmbH zu unterzeichnen.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Der Rahmenvertrag mit der Firma Intec Software Engineering GmbH (nachfolgend „Intec“ genannt) bezüglich der Beherbergung, der Wartung, dem Support verschiedener Server und Systeme und der Weiterentwicklung der Aktensoftware DAVE läuft nach vier Jahren am 31. März 2026 aus.
DAVE ist eine bestehende CRM-Software (Customer Relationship Management), die im Auftrag der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) von Intec entwickelt wurde. Sie bildet die spezifischen Prozesse dieser ab und wird seit 2019 von nahezu allen Mitarbeitern der DSL genutzt. Die meisten nutzen die Anwendung täglich.
Ein Lastenheft (siehe Anlage 1) wurde im Rahmen eines offenen Verfahrens am 14. Januar 2026 auf der Plattform E-Procurement unter der Referenznummer 63.78 veröffentlicht (siehe Anlage 2).
Es wurde ein Angebot fristgerecht eingereicht. Intec Software Engineering GmbH ist der einzige Bieter (siehe Anlage 3). Das Angebot entspricht allen Anforderungen der Auftragsbeschreibung der DSL (siehe Anlage 4). Der Bieter erhält die Punktzahl 100 bei der Auswertung der Bewertungskriterien. Daraus ergibt sich der Vorschlag des Vergabebeschlusses in Anlage 5.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Der geschätzte Auftragswert für den vierjährigen Dienstleistungsauftrag liegt insgesamt bei 1.250.000 Euro ohne Mehrwertsteuer. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen rein informativen geschätzten Auftragswert handelt und verpflichtet die DSL somit nicht dazu, einen Minimalwert in Auftrag zu geben. Im Jahr 2026 sind 188.000 Euro in der Zuweisung 74.40 des Haushaltes der DgG DSL vorgesehen.
4. Gutachten:
- Das Gutachten des Verwaltungsausschusses vom 6. März 2026 liegt vor.
- Das Gutachten des Finanzinspektors vom 16. März 2026 liegt vor.
- Das Einverständnis des für den Haushalt zuständigen Ministers vom 17. März 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2016)
- Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2013)
- Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen (hiernach: Königlicher Erlass vom 18. April 2017)
- Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)