Sitzung vom 26. März 2026
Genehmigung von Projektanträgen der Gemeinden im Rahmen des ersten Projektaufrufs 2026 zur Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans und Genehmigung von Projektanpassungen
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt vier Projektanträge, die im Rahmen des ersten Projektaufrufs 2026 für Pilotprojekte der Gemeinden zur Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans eingereicht wurden, und stellt dafür folgende Zuschussbeträge zur Verfügung:
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Projekt
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Projekt-träger
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Projekt-laufzeit
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Bewilligter Zuschuss
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2026
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2027
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2028
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Total
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Machbarkeitsstudie zur eventuellen Gründung von Energiegemeinschaften
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Gemeinde Büllingen
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02.03.2026 – 01.12.2026
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30.000,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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30.000,00 €
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Audit zur energetischen Sanierung der Mehrzweckhalle in Lontzen
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Gemeinde Lontzen
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01.02.2026 – 31.01.2027
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10.000,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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10.000,00 €
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Errichtung eines überdachten Fahrradunterstellplatzes sowie mehrerer Fahrradstellplätze
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Gemeinde Raeren
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01.04.2026 – 31.03.2027
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8.000,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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8.000,00 €
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Infrarot-Thermografie 2.0
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Gemeinde Raeren
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01.04.2026 – 31.03.2028
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24.500,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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24.500,00 €
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Total
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72.500,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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72.500,00€
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Die Regierung stellt die Genehmigung des Projektantrags „Sensibilisierung der Bürger für energieeffiziente und energiesparende Maßnahmen im Wohnbereich“ der Gemeinde Sankt Vith zurück, damit im Projektantrag wesentliche, für eine Beurteilung notwendige Informationen ergänzt werden können.
Die Regierung genehmigt darüber hinaus die beantragte Aufteilung folgender bereits in Umsetzung befindlicher Pilotprojekte in zwei Umsetzungsphasen:
- Speicherung der Überproduktion der PV-Anlage am Pumpwerk Schlangenvenn zur lokalen Nutzung der Energie (Gemeinde Bütgenbach)
- Phase 1: Vorbereitende Arbeiten, Ausschreibung und Vergabe (01.03.2024 – 31.01.2026)
- Phase 2: Installation und Inbetriebnahme des Batteriespeichers (01.02.2026 – 30.04.2026)
- Einführung einer integrierten Vorgehensweise zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gemeindegebäuden (Gemeinde Bütgenbach):
- Phase 1: Ausschreibung und Vergabe (01.03.2024 – 28.02.2026)
- Phase 2: Ausführung der Sanierungsarbeiten und Monitoring der Energieeffizienz (01.03.2026 – 29.02.2028)
- Untersuchung und Vorbereitung der Umsetzung einer Energiegemeinschaft (Gemeinde Eupen):
- Phase 1: Rechtliche Klärung und Definition einer Rechtsform (18.03.2024 - 28.02.2026)
- Phase 2: Vorbereitung der Gründung einer Energiegemeinschaft (01.03.2026 - 31.03.2027)
- Klimafolgenanpassung und Hochwasserschutzmaßnahmen (Gemeinde Eupen):
- Phase 1: Planungsphase (25.03.2024 - 28.02.2026)
- Phase 2: Ausschreibung und Umsetzung (01.03.2026 - 31.03.2027)
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen, ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Am 1. Januar 2022 ist der Erlass der Regierung vom 23. Dezember 2021 zur Einführung eines Bezuschussungssystems für Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans in Kraft getreten.
Per Abänderungserlass vom 14. November 2024 sind seit dem 1. Januar 2025 neben Projekten der Gemeinden nun ebenfalls Projekte der Autonomen Gemeinderegien der Gemeinden zuschussfähig. Die jährlich maximal verfügbaren Mittel pro Gemeinde bleiben unverändert.
Im Rahmen von acht Projektaufrufen hat die Regierung bislang 60 Pilotprojekte der Gemeinden genehmigt.
Nach Artikel 11 des Erlasses reichen die Gemeinden bis zum 1. Januar bzw. 1. Juni eines jeden Jahres ihre Zuschussanträge anhand eines entsprechenden Formulars bei der Verwaltung ein.
Zur Antragsfrist am 1. Januar 2026 lagen fünf Anträge der Gemeinden vor, davon zwei von der Gemeinde Raeren und jeweils einer von den Gemeinden Büllingen, Lontzen und Sankt Vith. Bis zum 23. Januar 2026 hat der Fachbereich Standortentwicklung alle Anträge im Hinblick auf Vollständigkeit geprüft und anhand des vorgesehenen Punktesystems bewertet (siehe Anlage des Protokolls „Übersicht der Projektanträge des ersten Projektaufrufs 2026“).
Am 3. Februar 2026 hat ein Auswahlkomitee mit Mitarbeitern aus dem Kabinett des zuständigen Ministers und der Verwaltung getagt, um basierend auf der Vorprüfung die eingereichten fünf Anträge inhaltlich zu bewerten (siehe Anlage „Protokoll des Auswahlkomitees vom 3. Februar 2026). Es stellte fest, dass alle Projektanträge inhaltlich den Zielen des integrierten Energie- und Klimaplans entsprechen, die CO2-Emissionen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu senken oder Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung einzuführen.
Das Auswahlkomitee empfiehlt, die Projektanträge „Machbarkeitsstudie zur eventuellen Gründung von Energiegemeinschaften“ der Gemeinde Büllingen, „Audit zur energetischen Sanierung der Mehrzweckhalle in Lontzen“ der Gemeinde Lontzen und „Errichtung eines überdachten Fahrradunterstellplatzes sowie mehrerer Fahrradstellplätze“ der Gemeinde Raeren zu genehmigen. In Bezug auf den Projektantrag „Infrarot-Thermografie 2.0“ der Gemeinde Raeren empfiehlt das Auswahlkomitee, das Projekt zu genehmigen, jedoch davon abzusehen, in Zukunft einen erneuten Antrag der Gemeinde im Bereich „Infrarot-Thermografie“ zu genehmigen, da es nach mittlerweile drei genehmigten Pilotprojektanträgen den Pilotcharakter nicht mehr als gegeben ansieht und die Förderung ansonsten immer mehr zu einer strukturellen Förderung würde. Es wird vorgeschlagen, den Projektnamen in „Infrarot-Thermografie – Erweiterung“ umzuändern, da der Projektzuschuss eher als Erweiterung des bestehenden Projekts denn als neues Projekt betrachtet wird.
In Hinblick auf den Projektantrag „Sensibilisierung der Bürger für energieeffiziente und energiesparende Maßnahmen im Wohnbereich“ der Gemeinde Sankt Vith spricht sich das Auswahlkomitee dafür aus, den Antrag zurückzustellen, da im derzeitigen Projektantrag wesentliche, für eine Beurteilung notwendige Informationen fehlen:
- Eine inhaltliche und/oder personelle Unterstützung durch die Energieberatung Ostbelgien beim Informationsabend für Bürger über eine effiziente Energienutzung und die Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien sollte zwecks Prüfung der vorhandenen Ressourcen vor Zuschussbeantragung beim zuständigen Minister beantragt werden.
- Für mehrere Projektteile fehlt eine Kostenschätzung, wie beispielsweise für die Besichtigung eines Nahwärmenetzes in Winterspelt mit interessierten Bürgern mit dem Grund, dass diese abhängig von den Anmeldungen sei. Ein Zuschuss kann jedoch nur bereitgestellt werden, wenn eine zugrunde liegende Kostenschätzung zur Umsetzung aller Bestandteile des Projekts vorliegt.
- Bei der Verlosung von Energieaudits sollten die diesbezüglichen Modalitäten genau erläutert werden, um daraus ggfls. resultierenden juristischen Unklarheiten vorgreifen zu können.
Das Auswahlkomitee empfiehlt darüber hinaus, aufgrund von Verzögerungen bei der Projektumsetzung die Anfragen zur kostenneutralen Aufteilung der bereits in Umsetzung befindlichen Pilotprojekte „Speicherung der Überproduktion der PV-Anlage am Pumpwerk Schlangenvenn zur lokalen Nutzung der Energie“ und „Einführung einer integrierten Vorgehensweise zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gemeindegebäuden“ der Gemeinde Bütgenbach sowie „Klimafolgenanpassung und Hochwasserschutzmaßnahmen“ und „Untersuchung und Vorbereitung der Umsetzung einer Energiegemeinschaft“ der Gemeinde Eupen in jeweils zwei Phasen zu genehmigen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Genehmigung der vier Projektanträge ist für die Deutschsprachige Gemeinschaft mit folgenden finanziellen Implikationen verbunden:
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Zuweisung
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Bewilligter Zuschuss
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2026
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2027
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2028
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Total
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Personal- und Funktionskosten
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64.500,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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64.500,00 €
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Die Bezuschussung der Personal- und Funktionskosten erfolgt über OB 50 PR 21 ZW 43.22
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Ausrüstungskosten
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8.000,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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8.000,00 €
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Die Finanzierung der Ausrüstungskosten erfolgt über OB 70 PR 28 ZW 63.22
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Ausstattungskosten
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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Die Finanzierung der Ausstattungskosten erfolgt über OB 70 PR 28 ZW 63.23
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Total
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72.500,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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72.500,00 €
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Die Finanzierung der bewilligten Projekte erfolgt über die Zuweisungen im OB 50 PR 21 ZW 43.22 (Personal- und Funktionskosten) und OB 70 PR 28 ZW 63.22 (Ausrüstungskosten).
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion vom 19. März 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Erlass der Regierung vom 23.12.2021 zur Einführung eines Bezuschussungssystems für Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans, abgeändert per Erlass der Regierung vom 14.11.2024