Sitzung vom 19. März 2026
Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die Jahre 2026-2031 für die VoG Vinzenz Verein Eupen, Bergstraße 44, 4700 Eupen
1. Beschlussfassung:
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt in Anwendung von Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 ein günstiges Gutachten ab, der VoG Vinzenz Verein Eupen, Bergstraße 44, 4700 Eupen für die Jahre 2026 bis 2031 die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden zu erteilen.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.
2. Erläuterungen:
Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 regelt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspendenabzugs-fähigkeit ausstellen können.
Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Dieser beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschaftsregierung sein muss.
Die Anerkennung trägt den allgemeinen Namen « Agrément aux institutions d’aide aux personnes handicapées, personnes âgées, mineurs d'âge protégés ou indigents ». Um in den Genuss zu kommen, muss die Institution in einem dieser Arbeitsfelder tätig sein.
Die VoG Vinzenz Verein Eupen beantragte durch Schreiben vom 26. Oktober 2025 beim Finanzminister eine Anerkennung der Spendenabzugsfähigkeit gemäß Artikel 145³³, § 1, Absatz 1, 1°, e, des Einkommensteuergesetzbuches.
Laut Art. 3 der Satzungen der VoG ist die Zielsetzung die Unterstützung von Bedürftigen der Gemeinde Eupen-Kettenis, ohne Ansehen von Geschlecht, Rasse, Religion oder Nationalität. Einzige Bedingung zur Gewährung der Unterstützung ist der Wohnsitz in der Gemeinde Eupen-Kettenis.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VoG Vinzenz Verein Eupen unterstützen bedürftige und notleidende Menschen in der Stadtgemeinde Eupen–Kettenis. Die Hilfe richtet sich gleichermaßen an Einzelpersonen und Familien. Mit rund 20 aktiven Ehrenamtlichen betreut der Verein regelmäßig zwischen 90 und 120 Familien. Die Unterstützung erfolgt überwiegend in Form von Lebensmittelgutscheinen.
Darüber hinaus engagiert sich der Vinzenz Verein in den Schulen und sorgt dafür, dass Kinder aus finanziell belasteten Familien täglich eine warme Mahlzeit erhalten. In Eupen und Kettenis übernimmt der Verein die Kosten für das Schulessen, wenn Familien dies nicht leisten können und schulische Mittel ausgeschöpft sind.
Ebenfalls unterstützt der Verein einkommensschwache Haushalte, um gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen: etwa Vereinsbeiträge für Sportclubs, Klassenfahrten, schulische Aktivitäten oder medizinische Hilfe, wenn notwendige Medikamente nicht bezahlt werden können.
Laut Tätigkeitsbericht betreute der Vinzenz Verein im Jahr 2024 insgesamt 115 Antragsteller bzw. Familien – ein Zuwachs von 31 % im Vergleich zu 2023. Bei den monatlichen Sprechstunden wurden 128 hilfsbedürftige Personen empfangen. Die sechs ehrenamtlichen Besuchsteams führten insgesamt 144 Hausbesuche durch.
Im Jahr 2024 setzte der Verein zusätzlich mehrere Projekte gemeinsam mit Partnereinrichtungen um:
- Projekt „Armut in Ostbelgien – Unterstützung im Winter“
Mit 10.000 € aus dem Bürgerfonds werden Familien unterstützt, die sich Schulessen oder Winterkleidung nicht leisten können.
- Projekt „Altersarmut – Die Rente reicht nicht!“
Dieses ebenfalls vom Bürgerfonds geförderte Projekt (Fördersumme: 7.500 €) richtet sich an Rentnerinnen und Rentner in Eupen und Kettenis und umfasst Sachspenden sowie Einkaufsbons.
- Weihnachtskugelaktion
Erfüllung von über 400 Wünschen bedürftiger Menschen, in Kooperation mit dem Viertelhaus Cardijn.
- Nikolaustüten
Bereitstellung von Nikolaustüten für alle Kinder und Jugendlichen der betreuten Familien, gesponsert vom Kiwanis Club Eupen.
- Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahmen zur Stärkung der Spendenbereitschaft, nachdem das Spendenaufkommen im Jahr 2023 um 32.000 € zurückgegangen war.
- Neue Kommunikationsmaterialien
Erstellung von Visitenkarten, eines Flyers in einfacher Sprache sowie einer Jubiläumspublikation anlässlich des 175‑jährigen Bestehens des Vereins.
Bei allen Unterstützungen achtet die VoG darauf, dass die Personen die Bedingungen einer Unterstützung erfüllen.
Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 4. März 2026 ist der Antrag formell in Ordnung.
Aus diesen Gründen schlägt die Regierung für die VoG Vinzenz Verein Eupen eine Verlängerung der Anerkennung für die Jahre 2026 bis 2031 vor.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es gibt keine finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
- Einkommensteuergesetzbuch 1992, Artikel 104 Nummer 3 Buchstabe e
- Königlicher Erlass vom 10. April 1992 zur Ausführung des Einkommensteuer-gesetzbuches 1992, Art. 57 §1, Nummer 3