Sitzung vom 19. März 2026

Addendum zum Zusammenarbeitsabkommen im Bildungsbereich zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Autonomen Hochschule Ostbelgien und der Universität Lüttich

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Zusammenarbeitsabkommen im Bildungsbereich zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Autonomen Hochschule Ostbelgien und der Universität Lüttich.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen:

Seit dem Jahr 2007 wurden Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Universität Lüttich und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens unterzeichnet und in den Folgejahren umgesetzt.

Aufgrund der Tatsache, dass es einer Erneuerung des vorerwähnten Abkommens bedarf, erwies sich eine Aktualisierung des Rechtstextes als notwendig.

Das bestehende Abkommen umfasst folgende Bereiche:

  • Kooperation in den Bereichen
    • Unterrichte wie Sprachunterricht, Fernunterrichte usw.
    • Aus- und Weiterbildung
    • Vergleichstests und Studien sowie die diesbezügliche Berichterstattung
    • Aufnahme deutschsprachiger Studenten an der Universität Lüttich
    • Deutschsprachige Gemeinschaft als Bindeglied zwischen der Universität Lüttich und deutschsprachigen Universitäten und Hochschulen
  • Zusammenarbeit des Centre de Formation des Enseignant(e)s der Universität Lüttich (CEFEN) mit der Autonomen Hochschule Ostbelgien im Rahmen der Lehrerausbildung
     

Mit dem vorliegenden Addendum zum Abkommen wird die Zusammenarbeit in den jeweiligen Bereichen weitergeführt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Aus dem allgemeinen Zusammenarbeitsabkommen entstehen unmittelbar keine direkten Kosten. Die Kosten ergeben sich aus den gemeinsamen Projekten, die auf Basis entsprechender Kostenvoranschläge der Universität umgesetzt werden.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 9. März 2026 liegt vor.
  • Das Gutachten des Haushaltsministers vom 12. März 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft