Sitzung vom 12. März 2026
Genehmigung des Tätigkeitsberichts des Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2025
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Tätigkeitsbericht des Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2025.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird beauftragt, den Tätigkeitsberichtbericht dem Parlament zu übermitteln..
2. Erläuterungen:
Über den Entschuldungsfonds erhalten überschuldete Personen aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein zinsloses Darlehen, um ihre Gesamtschulden zurückzuzahlen. Ein Antrag auf ein Darlehen kann nur über eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle eingereicht werden. Eine Vergabekommission gibt zu diesem eingereichten Antrag ein Gutachten ab. In Anwendung des Delegationserlasses entscheidet der zuständige Fachbereichsleiter über die Vergabe oder Verweigerung eines Darlehens.
Artikel 14, Absatz 2 des Dekretes vom 29. April 1996 sieht vor, dass die Vergabekommission bis Ende Mai eines jeden Jahres der Regierung und dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Tätigkeitsbericht des vergangenen Jahres vorlegt.
Der Tätigkeitsbericht enthält die rechtliche Grundlage, die Anzahl eingereichter und angenommener bzw. abgelehnter Anträge, die Höhe und die Dauer der Darlehen, das Profil der Darlehensnehmer, die Zahlungsrückstände und die Entwicklung des Fonds.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 14. Dezember 1992 zur Einrichtung eines Entschuldungsfonds in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 15. Dezember 2021.
- Dekret vom 29. April 1996 über Schuldnerberatung und Entschuldung, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 15. Dezember 2021.