Sitzung vom 5. März 2026
Abänderungsvorschlag zum Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet in erster und letzter Lesung den Abänderungsvorschlag zum Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Artikel 30 des Dekretentwurfs zur Abänderung des Dekrets vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen legt fest, dass das Dekret am 1. April 2026 in Kraft treten soll. Da der Dekretentwurf jedoch nicht mehr vor dem 1. April 2026 vom Parlament verabschiedet wird und ein rückwirkendes Inkrafttreten des Dekrets vermieden werden sollte, schlägt die Regierung vor, dass Datum des Inkrafttretens auf den 1. Mai 2026 festzulegen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es gibt keine finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 26. Februar 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Artikel 130 der Verfassung