Sitzung vom 26. Februar 2026

Bestellung von Vertretern im Gremium National Focal Point – Arbeitsgruppe zum Risikomanagement der öffentlichen Gesundheit (Risk Management Group RMG)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, ihre Vertreter in folgendem Gremium neu zu bestellen:

Gremium

Neue Vertretung

National Focal Point – Arbeitsgruppe zum Risikomanagement der öffentlichen Gesundheit (Risk Management Group RMG)

Effektive Mitglieder:

Für das Kabinett der Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit:

Herr Mathias Maucher

Für das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Fachbereich Gesundheit:

Herr Guido Jost

Ersatzmitglieder:

Für das Kabinett der Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit:

Frau Dr. Michèle Pommé

Für das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft:

Frau Anna Schmelz

Die Ministerin für Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Bezeichnung genannter Personen erfolgt gemäß dem Abkommen vom 5. November 2018 (protocole d’accord du 5 novembre 2018 entre le Gouvernement fédéral et les autorités visées aux articles 128, 130 et 135 de la Constitution établissant les structures génériques pour la gestion sectorielle santé des crises de santé publique et leur mode de fonctionnement pour l’application du Règlement Sanitaire International (2005), et la décision n°1082/2013/EC relative aux menaces transfrontières graves sur la santé).

Die Arbeitsgruppe RMG, „Risk Management Group“ definiert die Krisensituation als Gefahr für die öffentliche Gesundheit und bespricht, die vom RAG empfohlenen Maßnahmen. Ziel ist, eventuelle Schutzmaßnahmen einzuleiten, um die negativen Auswirkungen der Krisensituation in Grenzen zu halten. Beim RMG handelt es sich um das Management auf politische und administrative Ebene des vom RAG anerkannten Risikos.

Im RMG sind alle Gemeinschaften vertreten. Grundsätzlich sind dies Mitarbeiter der Ministerien und der Regierungen sowie eventuell dazu eingeladene Experten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft

4. Gutachten:

Kein Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage:

Protokoll vom 5. November 2018 (BS 14.12.2018), abgeschlossen zwischen der Föderalregierung und den in den Artikeln 128, 130 und 135 der Verfassung genannten Behörden, das die generischen Strukturen für das sektorspezifische Gesundheitskrisenmanagement sowie deren Funktionsweise für die Anwendung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und der Entscheidung Nr. 1082/2013/EU über schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren festlegt