Sitzung vom 26. Februar 2026
Beirat für Gesundheit: Tätigkeitsbericht 2025
1. Beschlussfassung:
Die Regierung nimmt den Tätigkeitsbericht 2025 des Beirats für Gesundheit zur Kenntnis.
Der Ministerin für Familie und Soziales, Wohnen und Gesundheit wird beauftragt, den Tätigkeitsbericht im Parlament zu hinterlegen.
2. Erläuterungen:
Zum 1. April 2023 ist das Dekret zur Schaffung eines Beirates für Gesundheit in Kraft getreten. Dieser Beirat ersetzt die ehemaligen Beiräte für Gesundheitsförderung und Krankenhäuser, mit den diesbezüglichen Aufgabenbereichen. Zudem fallen in den Aufgabenbereich des neuen Beirates auch das Erstellen von Gutachten in den Bereichen Psychiatrie, Rehabilitation, Organisation der gesundheitlichen Grundversorgung und ansteckende Krankheiten.
Laut Art.5 des Dekretes vom 27. Februar 2023 muss der Beirat zum Ende eines jeden Kalenderjahres einen Bericht über seine Tätigkeiten im abgelaufenen Jahr verfassen und diesen der Regierung und dem Parlament übermitteln.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
27. Februar 2023 - Dekret zur Schaffung eines Beirates für Gesundheit