Sitzung vom 26. Februar 2026
Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Vivadom zu den Angeboten der häuslichen Unterstützung der VoG Vivadom für das Jahr 2026 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses zu den Angeboten der häuslichen Unterstützung der VoG Vivadom für das Jahr 2026
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Vertrag der VoG Vivadom für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026.
Die Regierung gewährt der VoG Vivadom einen Zuschuss in Höhe von 4.075.208,00 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Laut Artikel 52 und 53 des Dekretes vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege bewilligt die Regierung ein jährliches Stundenpaket für Dienstleister der Familien- und Seniorenhilfe, der Krankenwache sowie der sozialen hauswirtschaftlichen Hilfe.
Durch den vorliegenden Vertrag wird das zur Verfügung stehende Stundenkapital, sowie die im Rahmen des Dekretes zu erfüllenden Aufgaben und die entsprechenden Qualitätskriterien geregelt. Auch die Bezuschussung sowie die Auszahlungsmodalitäten werden klar definiert.
Für das Jahr 2026 wird mit dem Dienst das folgende Stundenkapital genehmigt:
- 86.400 Dienstleistungsstunden beim Kunden in der eigentlichen Familien- und Seniorenhilfe, der Krankenwache, der sozialen hauswirtschaftlichen Hilfe, sowie in der Hilfe bei Mehrlingsgeburten,
- 1.509 Stunden für Weiterbildung,
- 2.148 Stunden für die Koordination, berechnet auf Basis von 2,5 % der geleisteten Stunden beim Kunden.
Die Bezuschussung des genehmigten Stundenkapitals basiert auf vier verschiedenen Stundensätzen pro Berufskategorie gemäß der Anlage 1 des vorliegenden Vertrages. Die Stundensätze setzen sich aus einem Basissatz, einem Zusatz nach Dienstalter sowie einem Zusatz für außergewöhnliche Stunden (Wochenenden und Abendstunden) zusammen. Die Basisstundensätze und der Zusatz für das Dienstalter wurden um 1,25% erhöht.
Für das vereinbarte Stundenkapital erhält der Dienst somit einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 3.459.760,14 €. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
- Zuschuss für geleistete Stunden beim Kunden in Höhe von 3.326.445,99 €,
- Zuschuss für Koordinations- und Weiterbildungsstunden in Höhe von 133.314,15 €
Der Dienst erhält außerdem einen Pauschalzuschuss für Umrahmungskosten in Höhe von 615.446,92 €. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus:
- einem Pauschalzuschuss für Personal- und Fahrtkosten für die Verwaltung, die Sozialassistenten und die Direktion in Höhe von 544.663,38 €.
Im Rahmen der Aufwertung der häuslichen Hilfe wurde dieser Zuschuss für das Jahr 2026 und folgende um 131.224,65 € erhöht.
- einem Pauschalzuschuss für Koordination in Höhe von 70.783,54 €.
Der Gesamtzuschuss an die VoG Vivadom für das Jahr 2026 für die Angebote der häuslichen Unterstützung beläuft sich aufgerundet somit auf insgesamt 4.075.208,00 €.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr: 2026
Finanzstelle: 50.17
Finanzposition: 33.00
Zuschuss: 4.075.208,00 €
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Februar 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
- Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Vivadom zu den Angeboten der häuslichen Unterstützung der VoG Vivadom für das Jahr 2026.