Sitzung vom 26. Februar 2026
Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 6. Juli 2023 zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Gesundheit
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 6. Juli 2023 zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Gesundheit.
Die Ministerin für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit, wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Der Erlass der Regierung vom 6. Juli 2023 zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Gesundheit legt die Zusammensetzung des durch das Dekret vom 27. Februar 2023 geschaffenen Beirats für Gesundheit fest.
Aufgrund der Tatsache, dass der Generaldirektor der Klinik Sankt Josef aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, sowie das effektive Mitglied des leitenden Verwaltungspersonal und dessen Ersatzmitglied des Sankt Nikolaus Hospitals Eupen neu vorgeschlagen wurden, ist eine Abänderung des Erlasses erforderlich.
Das Dekret sieht vor, dass zwei Vertreter des leitenden Verwaltungspersonals, der auf dem deutschen Sprachgebiet befindlichen Krankenhäuser, die aus den Vorschlaglisten der Verwaltungsräte bestellt werden, die Angebote der Krankenhäuser vertreten.
Der ehemalige Generaldirektor der Klinik Sankt Josef, Herr Gaëtan Dumoulin, wird durch eine noch zu benennende Person als effektives Mitglied des leitenden Verwaltungspersonals der Krankenhäuser ersetzt. Frau Sophie Piedboeuf, wird als effektives Mitglied des leitenden Verwaltungspersonals der Krankenhäuser durch Frau Claudia Niessen ersetzt. Das Ersatzmitglied des leitenden Verwaltungspersonals, Frau Esther Lambertz, wird durch Frau Sophie Piedboeuf ersetzt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachigen Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
6. Februar 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Artikel 3 §3 Absatz 1 des Dekrets zur Schaffung eines Beirates für Gesundheit vom 27. Februar 2023.