Sitzung vom 5. Februar 2026
Erlass der Regierung über Maßnahmen in der mittelständischen Ausbildung
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet in dritter und letzter Lesung den Erlass der Regierung über Maßnahmen in der mittelständischen Ausbildung.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Am 16. Oktober 2026 hat die Regierung in zweiter Lesung den Vorentwurf eines Erlasses der Regierung über Maßnahmen in der mittelständischen Ausbildung verabschiedet.
Das Gutachten des Staatsrats vom 18. Dezember 2025 liegt vor.
Die Bemerkungen des Staatsrats zur Präambel sind alle im Erlass eingepflegt.
Der Absatz 3 des §10 der in Artikel 33 des Erlasses der Exekutive vom 27. Mai 1993 über die berufliche Aus- und Weiterbildung der in der Landwirtschaft arbeitenden Personen eingefügt werden sollte, wurde gestrichen.
Gemäß der Rückmeldung des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen vom 23. Januar 2026 hinsichtlich der Vorbehalte des Staatsrats zur Rückwirkung des Erlasses befürwortet die Regierung das retroaktive Inkrafttreten im Sinne der Gewährleistung der Kontinuität der Ausbildungen und der Sicherstellung der Ausbildungsangebote.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Im Jahr 2024 wurden durch das IAWM zweiunddreißig Beteiligungen in Höhe von 500 Euro und eine in Höhe von 250 Euro an den praktischen Fahrunterricht in deutscher Sprache zur Vorbereitung auf die Prüfung des Traktorführerscheins gewährt, d.h. insgesamt 16.250 Euro. Artikel 38 des Erlasses der Exekutive vom 27. Mai 1993 über die berufliche Aus- und Weiterbildung der in der Landwirtschaft arbeitenden Personen hält fest, dass die vorgesehenen Zuschüsse im Rahmen, der zu diesem Zweck im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehenen Mittel gewährt werden.
Die Anzahl der Prüfungssitzungen variiert von Jahr zu Jahr. Das IAWM gibt an, dass bei dieser Erhöhung um 30% die Mehrkosten sich auf 5.734,50 EUR am Beispiel des letzten Prüfungsjahres 2024 belaufen und durch die vorgesehene Dotation abgedeckt werden und keiner Frischmittel bedarf.
Die potenziellen zusätzlichen Lehrlinge mit Lehrvertrag, die durch die Aufhebung der Jahresbegrenzung hinzukämen, würden im Falle einer Ausbildung, die auf eine Tätigkeit in einem Mangelberuf vorbereitet, für die DuO-Ausbildungsförderung in Frage kommen. Laut dem IAWM würde es sich hierbei lediglich um vereinzelten Interessenten handeln.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Staatsrats vom 18. Dezember 2025 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen
- Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft
- Gesetz vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht
- Dekret vom 29. Februar 1988 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung der in der Landwirtschaft arbeitenden Personen
- Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen