Sitzung vom 5. Februar 2026

Erlass der Regierung zur Finanzierung der Gemeinden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes Dotationen in Höhe von insgesamt 9.636.870,74 € für das Jahr 2026 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Diese Dotationen an die Gemeinden teilen sich in drei Bereiche auf:

• Zusatzdotation Eingliederungsempfänger & Sozialwohnungen: 1.500.000,00 €

• Basisförderung der Vereinigungen und öffentlichen Bibliotheken: 636.870,74 €

• Unterhaltsdotation Gemeinden: 7.500.000,00 €

Die vorgesehenen Mittel werden wie folgt unter den einzelnen Gemeinden aufgeteilt:

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Raumordnung und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 15. Dezember 2008 sieht vor, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes jährliche Dotationen ausbezahlt.

1) Unterhaltsdotation

Die für das Haushaltsjahr 2025 neu geschaffene Unterhaltsdotation, ist dazu bestimmt, Unterhaltsarbeiten an kommunalen beweglichen und unbeweglichen Gütern zu finanzieren. Sie beträgt 7.500.000 € und wird bei identischer Verteilung der Ausgabendotation dem Betrag der Gemeindedotation entnommen.

Der Zuschuss wird auf die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel begrenzt.

2) Zusatzfonds Eingliederungseinkommensempfänger und Sozialwohnungen

Im Kontext der aktuellen sozialen Entwicklung wird ein Fonds in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die Gemeinden erschaffen, bei denen die Folgen dieser Entwicklung mehr und mehr die Haushalte finanziell belasten.

Ein erster Teil dient dazu, für die Gemeinden die nur 55% der Kosten bezüglich der Eingliederungseinkommensempfänger vom Föderalstaat erstattet bekommen, einen Ausgleich zu zahlen, wenn in der Gemeinde überdurchschnittlich viel Empfänger des Eingliederungseinkommens wohnen. Dieser Ausgleich beläuft sich auf 1.250 Euro pro Empfänger, wobei hier als Basis die monatliche Durchschnittzahl berücksichtigt wird, wie beim Sonderfonds. Diese Summe entspricht rund 10% der jährlichen Kosten pro Empfänger. Gemeinden, deren ÖSHZ mehr als 55% Unterstützung pro Empfänger erhalten, werden bei diesem Ausgleich nicht berücksichtigt, da es das Ziel ist, allen Gemeinden/ÖSHZ eine identische Hilfe zukommen zu lassen. Effektiv ist es so, dass ÖSHZ mit mehr als 500 verschiedener Akten pro Jahr, 65% Unterstützung vom Föderalstatt erhalten. Um schnell auf kritische Entwicklungen reagieren zu können, wird hier nicht der Durchschnitt der Zahlen der letzten 6 Jahre berechnet, sondern die letzte bekannte Zahl an Eingliederungseinkommensempfängern.

Nach Berechnung dieser ersten Ausgleichssumme wird für alle Gemeinden, mit überdurchschnittlich vielen Empfänger des Eingliederungseinkommen, eine Dotation für die Anzahl Sozialwohnungen in der Gemeinde gezahlt. Berücksichtigt werden für diese Berechnung daher nur die Sozialwohnungen, die sich in einer Gemeinde mit überdurchschnittlich vielen Eingliederungseinkommensempfängern befinden. Die zur Verfügung stehenden Mittel ergeben sich aus der Differenz zwischen der Globalsumme der vorliegenden Zusatzdotation (1,5 Millionen Euro) und der Summe, die im ersten Teil den Gemeinden zugesprochen wurde.

Für 2026 erhält die Gemeinde Kelmis eine Summe von 250.625 Euro für die überdurchschnittlich hohe Anzahl von Empfänger des Eingliederungseinkommen und Kelmis sowie die Stadt Eupen jeweils 697.161,33 Euro und 542.213,67 Euro in Funktion der Anzahl Sozialwohnungen.

3) Basisförderung von Kultur-, Folklore-, Sport- und Freizeitvereinigungen sowie öffentlichen Bibliotheken

Die Deutschsprachige Gemeinschaft überträgt seit 2009 die Basisförderungsmittel von Kultur-, Folklore-, Sport- und Freizeitvereinigungen sowie von öffentlichen Bibliotheken an die neun deutschsprachigen Gemeinden. Die Kriterien der Verteilung dieser Gelder an die Vereine und öffentlichen Bibliotheken wurden in 2009 – unter Berücksichtigung gewisser Vorgaben der Deutschsprachigen Gemeinschaft - von den Gemeinden selber festgelegt. Im Laufe des Jahres 2011 wurden im Rahmen der Basisförderung Beträge zur Finanzierung der Seniorenstätten für Eupen (6.000 €) und Sankt Vith (2.500 €) hinzugefügt und seit 2017 die Förderung der Verkehrsvereine (7.000 €).

Im Rahmen der Übertragung der Mittel zur Basisförderung der Kultur-, Folklore-, Sport- und Freizeitvereinigungen und der öffentlichen Bibliotheken wurde nach der letzten Indexanpassung und durch die Einbringung der Förderung der Seniorenstätten sowie der Verkehrsvereine ein Gesamtbetrag von insgesamt 636.870,74 € für 2026 ermittelt.

Weitere Erklärungen zu den Dotationen an die deutschsprachigen Gemeinden sind in den Kommentaren zum Dekret zur Finanzierung der Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft vom 15. Dezember 2008 wiederzufinden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Dotationen in Höhe von insgesamt 9.636.870,74 € werden angerechnet auf die Kredite, die im OB 20 – PR 14 – ZW 43.22 (Zusatzdotation Eingliederungsempfänger & Sozialwohnungen), ZW 43.23 (Basisförderung) und im OB 70 – PR 03 - ZW 43.21 (Unterhaltsdotation) des Haushaltes 2026 eingetragen sind.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 30. Januar 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.
  • Dekret vom 10. Dezember 2025 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2026.
  • Programmdekret vom 22. Dezember 2025.