Sitzung vom 29. Januar 2026
Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL)“ für das Jahr 2026 Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2026 an die VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026.
Die Regierung gewährt der VoG ASL, Klosterstraße 3 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 459.587,50 EUR für das Jahr 2026 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Der Minister für Familie, Soziales, Wohnen und Gesundheit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung ist aktiv im Bereich der Aufklärung und der Prävention bei Suchtgefahren. In diesem Rahmen sollen Wege zur Lebensbewältigung und gesunder Lebensqualität ohne Drogen in verschiedenen Lebensmilieus aufgezeigt und gefördert werden. Die von der VoG ASL abgedeckten Suchtthematiken Aufklärung und Prävention beinhalten die stofflichen Süchte.
Die VoG ASL berät und unterstützt Personen mit Anfragen zu Suchtgefahren und Abhängigkeitsproblemen, leitet sie an therapeutische Dienste weiter und unterstützt sie und die Angehörigen in ihrem Werdegang. Dazu gehören auch persönliche Treffen und/oder Termine bei den Suchtabhängigen vor Ort. Die Fachberatung umfasst sowohl die stofflichen als auch die nicht-stofflichen Süchte.
Ziel der niederschwelligen psychosozialen Unterstützungsangebote und der Fachberatung ist es, die Gesundheit der Klienten zu erhalten, zu unterstützen und/oder aufzubauen. Dabei werden die Bedürfnisse und die Anfrage des Nutznießers in den Unterstützungsangeboten und in der Fachberatung berücksichtigt.
Diese Angebote sind für jeden Bürger zugänglich.
Im Jahr 2026 führt die VoG ASL zudem die Jugendbefragung 2026, in Zusammenarbeit mit Kaleido, durch. Die ASL ist für die komplette Vor- und Nacharbeit, die Datenerhebung vor Ort, die Auswertung der Daten, die Information an die Akteure (Schulen, Gemeinden etc.) zuständig. Des Weiteren werden die gesammelten Daten nach Auswertung an Kaleido und an das Ministerium, Fachbereich Gesundheit und Senioren übermittelt.
Neben den üblichen Präventionsangeboten werden folgende thematischen Schwerpunkte für das Jahr 2026 hinsichtlich der Ausarbeitung von multimodalen Kampagnen festgehalten:
- Präventionsprojekt Generation Rauchfrei
- Faszination Vape: Konsum von E-Zigaretten, Shisha und Co.
- Partydrogen Ketamin und Lachgas
- Alkoholkampagne für die breite Bevölkerung
- Suchtpräventionskampagne für sozial benachteiligte Gruppen in Kooperation mit den entsprechenden Anlaufstellen
Die VoG ASL erhält zur Durchführung des im Vertrag, unter Artikel 4 aufgeführten Aufgaben für die annehmbaren Personal- und Funktionskosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für das Kalenderjahr 2026 einen Zuschuss von maximal 459.587,50 EUR.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
- Zuschuss 2026 in Höhe von 452.587,50 EUR der wie folgt aufgegliedert ist:
- 447.000,00 EUR (Zuschuss 2025 gemäß Erlass vom 23. Januar 2025)
- 5.587,50 EUR (eine Steigerung um 1,25% entsprechend den Vorgaben der Regierung)
- Ein Betrag in Höhe von 7.000 EUR für die Ko-Finanzierung zur Durchführung der Jugendbefragung 2026
3. Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr: 2026
Finanzstelle: 50.16
Finanzposition: 33.00
Zuschuss: 459.587,50 €
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 16. Januar 2026 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 22. April 2024 über die Mentale Gesundheit.
- Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG ASL für das Jahr 2026.