Sitzung vom 29. Januar 2026
Infrastrukturprojekt 5847 - Gemeinde Bütgenbach - Haus der Begegnung Nidrum - Ersetzen der Umwälzpumpe - Anerkennung der Dringlichkeit
1. Beschlussfassung:
Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Nidrum – Talstraße 12 – Haus der Begegnung – Ersetzen der Umwälzpumpe“ gemäß Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur an.
Der Minister für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Nidrum – Talstraße 12 – Haus der Begegnung – Ersetzen der Umwälzpumpe“ ist die Gemeinde Bütgenbach. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 14. Januar 2026.
Es handelt sich um das notwendige Ersetzen der Umwälzpumpe an der Heizungsanlage im Haus der Begegnung in Nidrum, die bereits im Dezember 2025 Probleme bereitet. Die Anlage wurde zwar provisorisch repariert, ein Ersatz der Umwälzpumpe ist aber unumgänglich.
Die zugehörigen Arbeiten zum Ersatz der Umwälzpumpe sollen schnellstmöglich umgesetzt werden, um die Temperierung bzw. Funktionalität der Räumlichkeiten im Haus der Begegnung zu gewährleisten und somit die Gesundheit der Nutzer bzw. allgemeinen Öffentlichkeit nicht zu gefährden.
Die begründete Erklärung des Bürgermeisters der Gemeinde Bütgenbach über die Gefährdung der Öffentlichkeit sowie der Kostenvoranschlag für die notwendigen Arbeiten sind dem Fachbereich Infrastruktur im Ministerium innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat nach Auftragserteilung, die am 12. Januar 2026 vom Gemeindekollegium beschlossen wurde, übermittelt worden.
Die Gesamtkosten für die Lieferung einer neuen Umwälzpumpe zzgl. geschätzter Regiekosten für Montage und Kleinmaterial belaufen sich auf Grundlage des Angebots des beauftragten Unternehmens Otto Jouck & Sohn GmbH vom 06. Januar 2026, sowie des zugehörigen Finanzplans der Gemeinde Bütgenbach vom 14. Januar 2026 auf 4.235€ (inkl. 21% MwSt.).
Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Bütgenbach am 14. Januar 2026 einen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur gestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
OB 70 - PR 10 - ZW 63.21
(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung für Kultureinrichtungen von Gemeinden)
Projektkosten: 4.235€
Voraussichtlicher Zuschuss (60%): 2.541€
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung