Sitzung vom 22. Januar 2026

Zweiter Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 1. Januar 2021 – 31. Dezember 2024 vom 24. November 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Leitverband des Ostbelgischen Sports, LOS.

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt den zweiten Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 vom 24. November 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Leitverband des Ostbelgischen Sport (LOS).

Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird beauftragt, dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zur Information zukommen zu lassen.

Der Minister für Kultur, Sport, Tourismus und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die Regierung hat am 28. Mai 2025 eine Orientierungsnote Zuschusswesen zur Kenntnis genommen. Die in dieser Orientierungsnote enthaltenen Vorschläge zur Optimierung des Zuschusswesens sollten mehrheitlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Deshalb hat die Regierung beschlossen, dass Zuschussverträge bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen bzw. verlängert werden sollen. Ansonsten würden sie den neuen Gegebenheiten widersprechen.

Durch vorliegenden Nachtrag wird dies für den LOS umgesetzt.

Das Programmdekret 2025 sieht vor, dass dieser Nachtrag zur einjährigen Verlängerung keine zusätzliche parlamentarische Genehmigung benötigt. Er wird nach Unterschrift durch beide Parteien dem Parlament zur Information übermittelt.

Der Zuschuss für das Jahr 2026 beträgt 1.218.000,00 Euro. Dies ist eine Reduzierung von 2,16 Prozent gegenüber dem Zuschuss 2025. Begründet ist dies durch die Tatsache, dass im Jahr 2026 Turnsport und Schach keine Abteilungen im Förderzentrum mehr betreiben. Aus diesem Grund wurden die Mittel für die Organisation des Förderzentrums gemindert. Andererseits wurden die Mittel für die Umsetzung des außerunterrichtlichen Schulsportprogramms sowie die Mittel für die Funktionskosten des Leitverbandes aufgrund der in diesen Bereichen erfolgten Preissteigerungen erhöht. Dadurch ist gewährleistet, dass der Leitverband die Aktivitäten des Schulsportprogramms und seine im Geschäftsführungsvertrag aufgeführten Kernaufgaben korrekt umsetzen kann.

3. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen Ausgaben von 1.218.000,00 Euro zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 6. Januar 2026 liegt vor.
  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 8. Januar 2026 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 19. April 2004 - Sportdekret