Sitzung vom 22. Januar 2026
Infrastrukturprojekt 5843 - Gemeinde Bütgenbach - Grundschule Elsenborn - Ersetzen von zwei Konvektoren durch Heizkörper - Anerkennung der Dringlichkeit
1. Beschlussfassung:
Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Elsenborn – Unter den Linden 11 – Grundschule – Ersetzen von zwei Konvektoren“ gemäß Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur an.
Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Elsenborn – Unter den Linden 11 – Grundschule – Ersetzen von zwei Konvektoren“ ist die Gemeinde Bütgenbach. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 6. Januar 2026.
Es handelt sich um das notwendige Ersetzen von zwei Konvektoren der Heizungsanlage in der Grundschule Elsenborn, die bereits im Herbst 2025 im Bereich der Küchen- und Essräume ausgefallen sind und seitdem notdürftig durch ein Elektroheizgerät ersetzt wurden. Da es für die alten Konvektoren keine Ersatzteile mehr gibt, sollen diese durch zwei Heizkörper, die an die bestehende Wärmeversorgungsanlage angeschlossen werden können, ersetzt werden.
Die zugehörigen Arbeiten zum Ersatz der zwei Konvektoren durch Heizkörper sollen schnellstmöglich umgesetzt werden, um die Temperierung bzw. Funktionalität des Gebäudes im Bereich der Küchen- und Essräume zu gewährleisten und somit die Gesundheit der Nutzer bzw. allgemeinen Öffentlichkeit nicht zu gefährden.
Die begründete Erklärung des Bürgermeisters der Gemeinde Bütgenbach über die Gefährdung der Öffentlichkeit sowie der Kostenvoranschlag für die notwendigen Arbeiten sind dem Fachbereich Infrastruktur im Ministerium innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat nach Auftragserteilung, die am 5. Januar 2026 vom Gemeindekollegium beschlossen wurde, übermittelt worden.
Die Gesamtkosten für die Lieferung von zwei Heizkörpern zzgl. geschätzter Regiekosten für Montage und Kleinmaterial belaufen sich auf Grundlage des Angebots des beauftragten Unternehmens Otto Jouck & Sohn GmbH vom 24. November 2025, sowie des zugehörigen Finanzplans der Gemeinde Bütgenbach vom 6. Dezember 2026 auf 3.463€ (inkl. 6% MwSt.).
Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Bütgenbach am 7. Januar 2026 einen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 §1 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur gestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
OB 70 - PR 07 - ZW 63.23
(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im offiziellen subventionierten Unterrichtswesen)
Projektkosten: 3.463€
Maximaler Zuschuss (80%): 2.770€
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.